UBS Euroinvest Immobilien geschlossen – Schadensersatzansprüche der Anleger

UBS Euroinvest Immobilien geschlossen – Schadensersatzansprüche der Anleger
18.12.2014220 Mal gelesen
Der offene Immobilienfonds UBS Euroinvest Immobilien setzte im Juli 2014 bereits zum zweiten Mal die Rücknahme der Anteilsscheine aus und ist seitdem geschlossen. Die Aussetzung ist zunächst auf zwölf Monate befristet.

"Ob der UBS Euroinvest Immobilien im Juli 2015 aber tatsächlich wieder öffnet, ist keineswegs gesagt. Auch andere offene Immobilienfonds haben nach einer vorübergehenden Schließung nicht wieder geöffnet und werden inzwischen abgewickelt", sagt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.

Die Anleger des UBS Euroinvest Immobilen haben bereits 2008 die Schließung des Fonds erlebt. Im Zuge der Finanzkrise setzte der Fonds damals wie viele andere offene Immobilienfonds auch, die Rücknahme und Ausgabe der Anteilsscheine aus. Allerdings öffnete er später wieder. Die erneue Aussetzung hat nach Angaben des Fondsmanagements im Wesentlichen zwei Gründe: Einerseits seien einige Fondsimmobilien abgewertet worden und andererseits werde der Fonds durch eine zu hohe Fremdkapitalquote belastet. Diese lag im Juli noch bei rund 41 Prozent. Ab dem 1. Januar wird die gesetzlich zulässige Fremdkapitalquote allerdings von derzeit 50 auf 30 Prozent gesenkt.

"Die Lage ist nicht einfach. Für die Anleger kann es durchaus ratsam sein, ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen zu lassen", so Cäsar-Preller. Die Chancen auf Schadensersatz dürften nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gestiegen sein. "Der BGH bezog im April zu einem bis dahin umstrittenen Thema eindeutig und anlegerfreundlich Stellung: Er entschied, dass die Banken ungefragt über das Schließungsrisiko offener Immobilienfonds aufklären müssen, da die Anleger nicht frei über ihr Geld verfügen könnten, wenn die Rücknahme der Anteile ausgesetzt ist. Blieb diese Aufklärung aus, haben sich die Banken schadensersatzpflichtig gemacht", erklärt Cäsar-Preller.

Allerdings muss immer im Einzelfall geprüft werden, ob die Banken gegen ihre Aufklärungspflicht verstoßen hat.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

 

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Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller

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