Rothmann & Cie TrustFonds UK 1 GmbH & Co. KG:

Rothmann & Cie TrustFonds UK 1 GmbH & Co. KG:
03.12.2014918 Mal gelesen
Landgericht Hamburg urteilt erneut zugunsten geschädigtem Kapitalanleger.

Nachdem das Landgericht Hamburg einem von der Kanzlei Dr. Greger & Collegen vertretenen Anleger bereits mit Urteil vom 17.11.2014 in Sachen Albis Capital Schadensersatz zugesprochen hat, hat das Landgericht Hamburg mit aktuellem Urteil vom 27.11.2014 erneut zugunsten eines von der Kanzlei Dr. Greger & Collegen vertretenen Anlegers entschieden. Somit wurde die HFT Hanseatische Fonds Treuhand GmbH als Rechtsnachfolgerin der Dr. Conrad Treuhand GmbH innerhalb weniger Tage erneut zur Rückabwicklung einer unternehmerischen Beteiligung verpflichtet. Der aktuellen Entscheidung vom 27.11.2014 liegt nun eine Kapitalanlage an der TrustFonds UK I GmbH & Co. KG zugrunde.

Auch in diesem Verfahren hat sich das Landgericht Hamburg der Argumentation der Kanzlei Dr. Greger & Collegen angeschlossen und bestätigt, dass eine vorvertragliche Aufklärungspflicht-verletzung hinsichtlich der Nichtaufklärung über die Höhe der Emissionskosten sowohl der Rothmann & Cie TrustFonds UK I Verwaltung GmbH als auch der HFT Hanseatische Fonds Treuhand GmbH jeweils als Gründungskommanditisten der Fondsgesellschaft zuzurechnen sei.

Die vor dem Landgericht Hamburg stattgefundene Beweisaufnahme hat die von der Kanzlei Dr. Greger & Collegen erhobenen Vorwürfe einer vorvertraglichen Aufklärungspflichtverletzung bestätigt. Dem Kapitalanleger hätte vor seinem Gesellschaftsbeitritt ein zutreffendes Bild über das Beteiligungsobjekt vermittelt werden müssen. "Dies erfordert, das der Anleger über all diejenigen Umstände sowohl verständlich als auch vollständig aufgeklärt werden muss, die für seine Anlageentscheidung von wesentlicher Bedeutung waren", so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger. Da dies im vorliegenden Fall aufgrund der nicht rechtzeitigen Übergabe des Emissionsprospekts und der unterlassen Aufklärung durch den vor Ort tätigen Anlageberater nicht der Fall war und dieser Umstand den oben genannten Gesellschaften zuzurechnen war, war der Anleger so zu stellen, als hätte er sich nie an der TrustFonds UK I GmbH & Co. KG beteiligt.

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen empfiehlt geschädigten TrustFonds UK Anlegern mit der Geltendmachung und Durchsetzung ihrer Schadensersatzansprüche nicht unnötig lange zu warten. "Da Schadensersatzansprüche spätestens taggenau 10 Jahre ab Unterzeichnung der Beitrittserklärung verjähren, sollte rasch gehandelt werden", rät Rechtsanwalt Dr. Greger. Geschädigte Anleger sollten dabei berücksichtigen, dass ein bloßes außergerichtliches Anspruchsschreiben die Verjährung nicht hemmen kann. Rechtsanwalt Dr. Greger empfiehlt, sich zur unverzüglichen Einleitung von verjährungshemmenden Maßnahmen kurzfristig an eine auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei zu wenden.

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die in dem FOCUS-Spezialheft "Deutschlands Top-Anwälte" 2013 als "Top-Wirtschaftskanzlei" in der Rubrik "Kapitalmarktrecht" ausgezeichnet wurde und in vergleichbaren Fällen bundesweit bereits zahlreiche geschädigte Anleger vertritt, steht Betroffenen hierfür jederzeit gerne zur Verfügung.