Garbe-/Logis-Fonds:

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01.12.2014258 Mal gelesen
OLG Hamburg verurteilt Garbe zum Schadensersatz

Die LogisFonds I AG (die frühere Garbe Logimac AG) ist erneut zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt worden. Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hat in zweiter Instanz bestätigt, dass ein von der Kanzlei Dr. Greger & Collegen vertretener Anleger Anspruch auf Rückzahlung seiner Einlage hat, da er vor seinem Beitritt nicht ordnungsgemäß aufgeklärt wurde.

"Ein wegweisendes Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts und ein Erfolg für alle Garbe-Anleger, die wie unser Mandant nicht vollständig und korrekt über die Risiken der Beteiligung aufgeklärt wurden", so Rechtsanwalt Dr. jur. Stephan Greger, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die bereits zahlreichen Anlegern gescheiterter Rothmann-Fonds professionelle Unterstützung bei der schnellen und effektiven Durchsetzung ihrer Interessen bietet, rät betroffenen Anlegern, sich zeitnah an eine auf Kapitalanlagerecht spezialisierte Kanzlei zu wenden, um prüfen zu lassen, ob auch in ihrer Angelegenheit Schadensersatzansprüche bestehen.

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die in dem FOCUS-Spezialheft "Deutschlands Top-Anwälte" 2013 als "Top-Wirtschaftskanzlei" in der Rubrik "Kapitalmarktrecht" ausgezeichnet wurde und in vergleichbaren Fällen bereits zahlreiche Kapitalanleger vertritt, steht betroffenen Anlegern bundesweit zur Verfügung.