Marketing Terminal GmbH im vorläufigen Insolvenzverfahren – Was können betroffene Investoren jetzt noch unternehmen?

Marketing Terminal GmbH im vorläufigen Insolvenzverfahren – Was können betroffene Investoren jetzt noch unternehmen?
03.11.2014274 Mal gelesen
Die Investoren der Marketing Terminal GmbH müssen sich mit zwei unerfreulichen Entwicklungen auseinandersetzen: den strafrechtlichen Ermittlungen und dem vorläufigen Insolvenzverfahren. Was bringt die Insolvenz für die Investoren mit sich? Fachanwälte informieren.

Die Marketing Terminal GmbH beschäftigt die Kriminalpolizei und das Insolvenzgericht. Das Unternehmen, das satte Gewinne mit der Vermittlung von Online-Werbung versprach, befindet seit Mitte Oktober 2014 in einem vorläufigen Insolvenzverfahren (Amtsgericht München, Aktenzeichen 1502 IN 3130/14). Das zuständige Insolvenzgericht ordnete an, dass im Rahmen des vorläufigen Insolvenzverfahrens das Schuldnervermögen gesichert wird, um nachteiligen Veränderungen vorzubeugen. Welche konkreten Folgen hat die Insolvenz für die Investoren der Marketing Terminal GmbH?

 

Derzeit befindet sich das Insolvenzverfahren noch in einem sehr frühen Stadium und es stehen noch wichtige Weichenstellung aus. Eine der grundlegende Entscheidung hängt davon ab, ob die Marketing Terminal GmbH über genügend Mittel verfügt, um die Kosten des Insolvenzverfahrens abzudecken. Je nachdem, zu welchem Ergebnis der vorläufige Insolvenzverwalter kommt, wird das Insolvenzverfahren weitergehen oder nicht. Wenn genügend Masse - d. h. Vermögen der Marketing Terminal GmbH - zur Verfügung steht, dann wird das Insolvenzverfahren eröffnet. Sollten diese Prüfung ergeben, dass nicht genug Vermögen vorhanden ist, dann wird das Insolvenzverfahren nicht eröffnet.

 

Anleger haben auch in einem Insolvenzverfahren Ansprüche und Rechte

 

Sollte das vorläufige Insolvenzverfahren in ein Insolvenzverfahren münden, dann stehen die Investoren vor der Aufgabe, sich darum zu kümmern, wie sie ihre Ansprüche und Rechte in dieses Verfahren einbringen können. Ein Aspekt ist die Forderungsanmeldung. Innerhalb einer vom Insolvenzgericht gesetzten Frist sollten Forderungen gegenüber der Marketing Terminal GmbH angemeldet werden sollten - am besten innerhalb der gesetzen Frist. Doch es kommt nicht nur darauf an, dass die Forderungen angemeldet werden. Denn die Anmeldung von Forderungen muss auch begründet werden. Dabei sollten Investoren darauf achten, dass möglichst alle in Frage kommenden Ansprüche beachtet werden. Angesichts der vielschichtigen Rechtslage, die sich aus den Ereignissen bei der Marketing Terminal GmbH ergeben, keine einfache Aufgabe. Solche komplexen und von Rechtsfragen durchdrungenen Fragestellungen sind für Anleger jedoch oftmals Neuland. Wenn Anleger der Marketing Terminal GmbH sich unterstützen lassen wollen, ist anwaltlicher Rat eine Option. Beispielsweise kann dann die Frage geklärt werden, ob eine insolvenzrechtliche Vertretung sinnvoll und möglich ist. 

 

Neben den insolvenzrechtlichen Fragestellen können auch andere rechtliche Ansatzpunkte überprüft werden, wie etwa Ansprüche gegen die Verantwortlichen der Marketing Terminal GmbH. Die Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH kooperiert mit der u.a. auf das Insolvenzrecht spezialisierten Kanzlei Himmelsbach & Sauer GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft. Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter Ralph Sauer ist auf das Insolvenzrecht und hierbei insbesondere auf die Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren spezialisiert. Beide Gesellschaften decken das Bank- und Kapitalmarktrecht sowie das Insolvenzrecht als Spezialgebiete ab und können auf diese Weise eine bestmögliche Vertretung der Anleger gewährleisten.

 

Weitere Informationen zu einer Vertretung und rund um Insolvenzverfahren finden Anleger der Marketing Terminal Service GmbH auf der Internetseite www.forderungsanmeldung-im-insolvenzverfahren.de.

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

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