Insolvenz der Marketing Terminal GmbH – Was können betroffenen Investoren im Insolvenzverfahren nun tun?

Insolvenz der Marketing Terminal GmbH – Was können betroffenen Investoren im Insolvenzverfahren nun tun?
31.10.2014383 Mal gelesen
Seit Mitte Oktober müssen sich Investoren der Marketing Terminal GmbH nicht nur mit den strafrechtlichen Vorwürfen gegenüber dem Unternehmen auseinandersetzen, sondern auch mit dem vorläufigen Insolvenzverfahren. Was bedeutete die Insolvenz für die Investoren? Fachanwälte informieren.

Die Marketing Terminal GmbH ist zu einem Fall für die Kriminalpolizei geworden. Doch diese ist nicht die einzige unerfreuliche Entwicklung, mit welcher sich Investoren befassen müssen. Seit. Dem 15.10.2014 müssen sie sich auch mit der Insolvenz des Unternehmens befassen (Aktenzeichen 1502 IN 3130/14). Das Amtsgericht München ordnete an, dass das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet wird. Weiterhin verfügte das Insolvenzgericht, dass das Schuldnervermögen gesichert wird, um nachteiligen Veränderungen vorzubeugen. Welche konkreten Folgen hat die Insolvenz für die Investoren der Marketing Terminal GmbH?

 

Da sich das Verfahren noch in einem sehr frühen Stadium befindet, ist noch offen, welchen konkreten Weg das vorläufige Insolvenzverfahren einschlagen wird. Derzeit muss der vom Amtsgericht bestimmte vorläufige Insolvenzverwalter prüfen, ob die Marketing Terminal GmbH über genügend Mittel verfügt, um die Kosten des Insolvenzverfahrens abzudecken. Je nachdem, zu welchem Ergebnis der vorläufige Insolvenzverwalter kommt, wird das Insolvenzverfahren weitergehen oder nicht. Wenn genügend Masse - d. h. Vermögen der Marketing Terminal GmbH - zur Verfügung steht, dann wird das Insolvenzverfahren eröffnet. Sollten diese Prüfung ergeben, dass nicht genug Vermögen vorhanden ist, dann wird das Insolvenzverfahren nicht eröffnet.

 

Anleger haben auch in einem Insolvenzverfahren Ansprüche und Rechte

 

Sollte das vorläufige Insolvenzverfahren in ein Insolvenzverfahren münden, dann stehen die Investoren vor der Aufgabe, sich darum zu kümmern, wie sie ihre Ansprüche und Rechte in dieses Verfahren einbringen können. Ein Aspekt ist die Forderungsanmeldung. Innerhalb einer vom Insolvenzgericht gesetzten Frist sollten Forderungen gegenüber der Marketing Terminal GmbH angemeldet werden sollten - am besten innerhalb der gesetzen Frist. Doch es kommt nicht nur darauf an, dass die Forderungen angemeldet werden. Denn die Anmeldung von Forderungen muss auch begründet werden. Dabei sollten Investoren darauf achten, dass möglichst alle in Frage kommenden Ansprüche beachtet werden. Angesichts der vielschichtigen Rechtslage, die sich aus den Ereignissen bei der Marketing Terminal GmbH ergeben, keine einfache Aufgabe. Solche komplexen und von Rechtsfragen durchdrungenen Fragestellungen sind für Anleger jedoch oftmals Neuland. Wenn Anleger der Marketing Terminal GmbH sich unterstützen lassen wollen, ist anwaltlicher Rat eine Option. Beispielsweise kann dann die Frage geklärt werden, ob eine insolvenzrechtliche Vertretung sinnvoll und möglich ist. 

 

Neben den insolvenzrechtlichen Fragestellen können auch andere rechtliche Ansatzpunkte überprüft werden, wie etwa Ansprüche gegen die Verantwortlichen der Marketing Terminal GmbH. Die Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH kooperiert mit der u.a. auf das Insolvenzrecht spezialisierten Kanzlei Himmelsbach & Sauer GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft. Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter Ralph Sauer ist auf das Insolvenzrecht und hierbei insbesondere auf die Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren spezialisiert. Beide Gesellschaften decken das Bank- und Kapitalmarktrecht sowie das Insolvenzrecht als Spezialgebiete ab und können auf diese Weise eine bestmögliche Vertretung der Anleger gewährleisten.

 

Weitere Informationen zu einer Vertretung und rund um Insolvenzverfahren finden Anleger der Marketing Terminal Service GmbH auf der Internetseite www.forderungsanmeldung-im-insolvenzverfahren.de.

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

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