Marketing Terminal GmbH ist insolvent – Was bedeutet dies für die Anleger?

Marketing Terminal GmbH ist insolvent – Was bedeutet dies für die Anleger?
21.10.2014292 Mal gelesen
Anleger der Marketing Terminal GmbH haben in den vergangenen Tagen verschiedene unerfreulichen Schlagzeilen zur Kenntnis nehmen müssen. Zudem befindet sich das Münchener Unternehmen in vorläufigen Insolvenzverfahren. Fachanwälte informieren.

Wenn eine Kapitalanlage in den Fokus der Presse gerät, dann ist dies selten wegen besonders erfreulicher Entwicklungen. So auch im Fall der Marketing Terminal GmbH. Nach Berichten der Süddeutschen Zeitung soll es sich um ein Schneeballsystem mit tausenden Geschädigten handeln. Zudem müssen sich Anleger damit auseinandersetzen, dass die Marketing Terminal GmbH den Gang zum Insolvenzgericht antreten musste. Das Amtsgericht München ordnete die vorläufige Insolvenzverwaltung zur Sicherung des Schuldnervermögens an, um nachteiligen Veränderungen vorzubeugen (Aktenzeichen 1502 IN 3130/14).Doch was bedeuteten diese Geschehnisse für die betroffenen Anleger?

 

Derzeit muss der vom Amtsgericht bestimmte vorläufige Insolvenzverwalter prüfen, ob überhaupt genug Vermögen bei der Marketing Terminal Service GmbH vorhanden ist, um die Kosten des Insolvenzverfahrens abzudecken. Erst nach dieser Prüfung kann entschieden werden, ob das vorläufige Insolvenzverfahren in ein "reguläres" Insolvenzverfahren mündet. Steht nicht genügend Vermögen zur Verfügung, wird das Insolvenzverfahren erst gar nicht eröffnet. Kommt es jedoch zu einer Eröffnung des Insolvenzverfahrens bei der Marketing Terminal Service GmbH, dann müssen sich die Anleger darum kümmern, ihre Ansprüche in das Insolvenzverfahren einzubringen. Sie müssen ihre Forderungen möglichst innerhalb der gesetzten Frist anmelden. Denn Insolvenzrecht gelten rechtliche Besonderheiten, die beachtet werden müssen. Doch für Anleger, die sich ggf. noch nie mit einem solchen Verfahren befassen musste, ist dies meist Neuland.

 

Was können betroffene Anleger nun unternehmen?

 

Anlegern der Marketing Terminal Service GmbH ist nunmehr zu empfehlen, sich anwaltlichen Rat einzuholen. Dabei gilt es zunächst zu klären, ob eine insolvenzrechtliche Vertretung sinnvoll und möglich ist. Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter Ralph Sauer ist auf das Insolvenzrecht und hierbei insbesondere auf die Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren spezialisiert. Er rät Anlegern der Marketing Terminal Service GmbH: "Anleger sollten nunmehr besonnen handeln und möglichst einen Insolvenzrechtler um Rat fragen, wie es weiter geht. Insbesondere bei der Forderungsanmeldung sind einige Kniffe zu beachten, weshalb die Anleger der Marketing Terminal Service GmbH nicht selbst die Forderungen anmelden sollten."

 

Daneben sollten Anleger der Marketing Terminal Service GmbH überprüfen lassen, ob auch Ansprüche gegen die Verantwortlichen der Misere in Frage kommen. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Ralf Stoll empfiehlt Anlegern: "Anleger sollten möglichst schnell überprüfen lassen, ob Ansprüche gegenüber den Verantwortlichen möglich sind. Wenn die Verantwortlichen keine Insolvenz anmelden, ist Eile geboten. Derjenige, der ein Urteil erwirkt, kann daher gegen die Verantwortlichen der Marketing Terminal Service GmbH als erster vollstrecken. Wenn das Vermögen aufgebraucht ist, gehen andere Anleger leer aus. Deshalb sollten Anleger schnell handeln."

 

Die Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH kooperiert mit der u.a. auf das Insolvenzrecht spezialisierten Kanzlei Himmelsbach & Sauer GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft. Beide Gesellschaften decken das Bank- und Kapitalmarktrecht sowie das Insolvenzrecht als Spezialgebiete ab und können auf diese Weise eine bestmögliche Vertretung der Anleger gewährleisten. Es bestehen umfangreiche Erfahrungen mit derartigen Massenschadenfällen, so dass Anleger bestmöglich vertreten werden. Weitere Informationen zu einer Vertretung und rund um Insolvenzverfahren finden Anleger der Marketing Terminal Service GmbH hier:

 

Erstberatung € 50 Marketing Terminal GmbH

www.forderungsanmeldung-im-insolvenzverfahren.de

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Einsteinallee 3

77933 Lahr

Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0

Fax: 07821 / 92 37 68 - 889

kanzlei@dr-stoll-kollegen.de

www.dr-stoll-kollegen.de

www.forderungsanmeldung-im-insolvenzverfahren.de