Marketing Terminal GmbH - Anleger müssen jetzt handeln

Marketing Terminal GmbH - Anleger müssen jetzt handeln
17.10.2014251 Mal gelesen
Wie die Süddeutsche Zeitung online berichtet soll ein Betrüger ca. 10.000 Anleger um 40 Mio. Euro geprellt haben. Wenn die Insolvenz der Marketing Terminal GmbH kommt, müssen Anleger handeln um ihr Geld zu sichern.

Mehrere tausend Anleger sollen auf einen Betrüger aus dem Allgäu reingefallen sein. Er soll den Anlegern in 3 Monaten 100% Rendite versprochen haben. Zahlreiche Anleger sollen auf die Masche reingefallen sein. Das Konzept der Marketing Terminal GmbH sah vor, dass durch google Werbung Geld verdient werden und so das Geld in kürzester Zeit verdoppelt werden kann. Wie immer bei einem Schneeballsystem wurden am Anfang noch sehr hohe Provisionen bezahlt, die dann irgendwann ins stocken gerieten. Ab September sollen dann keine Gelder mehr geflossen sein. Der Schaden soll ca. 40 Mio. Euro betragen.

Es ist zu erwarten, dass bald die Insolvenz der Marketing Terminal GmbH folgen wird. Die Staatsanwaltschaft ermittelt bereits und es ist davon auszugehen, dass diese Gelder sichert. Anleger sollten nunmehr keine Zeit verlieren und ihr Geld sichern. Im Insolvenzverfahren der Terminal Marketing GmbH müssen die Ansprüche richtig und rechtzeitig angemeldet werden. Fachanwalt und Insolvenzverwalter Ralph Sauer rat: "Forderungen im Insolvenzverfahren, insbesondere solche aus einem Betrug, müssen beim Insolvenzverwalter richtig angemeldet werden, da ansonsten der Verlust droht. Anleger sollten sich daher an einen erfahreren Insolvenzrechtler wenden."

Informationen zur Anmeldung von Forderungen finden Anleger hier:

http://forderungsanmeldung-im-insolvenzverfahren.de/

Ob neben den insolvenzrechtlichen Ansprüchen auch Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen durchsetzen lassen, sollten die Anleger ebenso prüfen lassen. Außerhalb des Insolvenzverfahrens gilt hier: wer zuerst kommt, malt zuerst. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Ralf Stoll rat Anleger: "Jetzt muss gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft geprüft werden, wo die Gelder verschwunden sind und wie man an diese Gelder gelangt." Anlegern ist zu empfehlen, anwaltlichen Rat zu suchen, den nur ein Rechtsanwalt erhält Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft. Nur so können Anleger ihr Geld sichern. Die Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist spezialisiert auf Masseschäden von Anlegern und weiß genau was nunmehr zu tun ist.

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