Grauer Kapitalmarkt - Ein Überblick über diverse Anlageformen wie geschlossene Fonds, Schiffs-Beteiligungen, Medienfonds, Mezzanine Capital usw.

Aktien Fonds Anlegerschutz
09.07.20081871 Mal gelesen

Grauer Kapitalmarkt - Die bedenklichsten Anlageformen


Bei den Anlageformen des sogenannten "Grauen Kapitalmarktes" handelt es
sich um solche, die zwar grundsätzlich der allgemeinen Rechtsordnung
unterliegen, dennoch gibt es bei ihnen keine besondere Kontrolle durch
entsprechende Aufsichtsbehörden. Typischerweise wird mit
Steuersparmöglichkeiten und einer sicheren Altersvorsorge geworben. Der
Vertrieb erfolgt überwiegend über Haustürvertreter.
Der Umstand, dass sich diese Kapitalanlagen in einer Grauzone der
rechtlichen Überprüfbarkeit bewegen, führt dazu, dass immer wieder neue
Konzepte und Firmen in diesem Bereich auf den Markt kommen, mit dem
primären Ziel, dem unbedarften Kunden das Geld "aus der Tasche zu ziehen".

Welche Anlagemodelle werden zum Grauen Kapitalmarkt gezählt?
Aufgrund der unübersichtlichen Vielfalt der Modelle ist eine abschließende
Aufzählung aller Anlagen nicht möglich. Dennoch haben sich in den letzten Jahren
einige Modelle etabliert.

 

a.     Immobilienfonds

Bei den Immobilienfonds wird zwischen offenen und geschlossenen Immobilienfonds unterschieden.

Bei offenen Immobilienfonds werden Gelder geworben, um Vorhaben zu realisieren. Sie werden deshalb als "offen" bezeichnet, weil ihre Anteile ständig gekauft und auch wieder an die Fondsgesellschaft zurückgegeben werden können. Eine Konsortialbank organisiert die Ausgabe und Rücknahme der Anteile.

In der Geschichte der BRD ist bislang lediglich der Fonds der Deutschen Bank im Winter 2005 vorübergehend geschlossen worden, d. h., die Rücknahme durch die Deutsche Bank AG wurde vorläufig ausgesetzt. In der Regel fühlen sich die Anleger bei dieser Anlageform aber nicht falsch oder schlecht beraten, denn die Preise der Fondsanteile unterliegen in der Regel keiner starken Schwankung und sind voll liquide.

Bei geschlossenen Immobilienfonds hingegen wird Anlagekapital regelmäßig nur für ein einzelnes Vorhaben "eingesammelt". Das Kapital dieser Fonds ist daher geringer, weil die Anlagebeträge deutlich kleiner als bei offenen Immobilienfonds sind.  Dem Anleger muß z. B. mitgeteilt werden, daß die Anteile nicht ohne weiteres weiterverkauft werden können, ansonsten liegt ein Beratungsfehler vor.

 
b.     Medienfonds

Medienfonds sind riskante unternehmerische Beteiligungen, die zur Erstellung von Kino- und Fernsehfilmen gegründet werden, und bei deren Verwertung insbesondere die Verwertung der Rechte angestrebt wird. Die Medienfonds haben viele Anleger mit dem Versprechen von steuerlichen Vorteilen angelockt. Aufgrund von gesetzlichen Änderungen besteht heute aber kein steuerlicher Vorteil mehr. Bei Filmfonds mit einer sog. Erlösausfallversicherung sind die Aussichten für getäuschte Anleger auf Schadensersatz als gut zu beurteilen. Betroffene Anleger sollten aber schnell handeln, da der Eintritt der Verjährung droht.

Diese Anlageform ist riskant, weil jeder Film "floppen" kann und dies nicht wirklich vorhersehbar ist.

c.     Schiffs-Fonds

Bei Schiffs-Fonds handelt es sich um geschlossene Fonds, bei denen das eingesammelte Kapital in den Bau oder den Erwerb von Seeschiffen investiert wird. Der Anleger beteiligt sich als Kommanditist an einer Gesellschaft. In der Regel handelt es sich um eine langfristige Investition mit 10 bis 25 Jahren Laufzeit.

Da die Anleger Eigenkapital der Gesellschaft zur Verfügung stellen, gibt es keinen Anspruch auf eine feste Verzinsung oder auf einen festen Rückzahlungstermin. Vielmehr werden sie an den wirtschaftlichen Ergebnissen der Fondsgesellschaft beteiligt.

Die Risiken können zu einem Totalverlust der Beteiligung führen. Anbieter von Schiffs-Fonds benötigen keine staatliche Erlaubnis und müssen keinen Befähigungs- oder Zuverlässigkeitsnachweis erbringen, da keinerlei staatliche Kontrollen bestehen.

Die Zahl der gescheiterten Modelle ist allerdings gering, der Erfolgsbilanz der Anbieter recht ordentlich. Die enormen früheren Steuervorteile wurden allerdings durch Gesetzesänderungen stark eingeschränkt.

 

d.     Timesharing

Timesharing (zu deutsch "Ferienwohnrecht") umfasst Verträge im Hotel- und Touristikbereich, bei denen der Anleger durch eine Einmalzahlung das Recht erhält, für einen bestimmten Zeitraum (mindestens 3 Jahre) und in einer bestimmten Urlaubsanlage ein Appartement zu nutzen. Als Vorteil wird oftmals angepriesen, dass das Appartement in einer weltweiten Tauschbörse angeboten werden kann, wobei aber problematisch ist, dass der Tauschvorgang unsicher ist und eine lange Vorlaufzeit benötigt. Vor allem sind die Anleger oftmals den unkontrollierten Abrechnungen der jeweiligen Betreiber der Ferienwohnanlage ausgesetzt. Ferner bringt der Wiederverkauf der Anteile erneut eine finanzielle Belastung, wobei die Verkaufbarkeit der Anlagen faktisch ausgeschlossen ist.

 
e.     Atypisch stille Beteiligungen

Ein atypisch stiller Anleger tritt nicht nach außen in Erscheinung (deshalb "still"), wird aber trotzdem wie ein Gesellschafter an Gewinn und Verlust beteiligt (deshalb "atypisch"). Man muss grundsätzlich davon ausgehen, dass solche Gesellschaften nicht dazu gegründet werden, um dem Anleger Gewinne zu verschaffen, sondern vielmehr, um Investoren zu Einnahmen zu verhelfen. Die Vertragswerke sind oft schwer zu durchschauen und vom normalen Anleger nicht nachzuvollziehen.

 

f.       Venture Capital und Private Equity

 

Venture Capital ist eine Form des privaten Beteiligungskapitals und wird oftmals als sog. Risikokapital bezeichnet. Hierbei handelt es sich um noch zu gründende bzw. gerade erst gegründete junge innovative Unternehmen. Erträge aus einer solchen Beteiligung sind zum Zeitpunkt der Aufnahme der Beteiligung noch nicht absehbar, weshalb sie mit einem sehr hohen Risiko verbunden sind, das bis zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals führen kann. Die Anleger werden mit einer sehr hohen Rendite gelockt, die aber nur in Ausnahmefällen tatsächlich realisiert werden kann.

Private-Equity-Gesellschaften sammeln ebenso wie Venture-Capital-Gesellschaften finanzielle Mittel bei institutionellen Anlegern, wie etwa Banken oder aber auch oftmals Versicherungen, aber in einigen Fällen auch direkt bei vermögenden Privatpersonen.

 

Hierbei beteiligen sich Investoren am Eigenkapital vermeintlich wachstumsstarke Unternehmer, um im Gegenzug an deren wirtschaftlichen Erfolg teilzunehmen.

 

Ziel dieser Gesellschaften ist es in erster Linie, den Börsengang kleinerer und mittlerer Firmen zu finanzieren, jedoch nicht als Kapitalanlage für Verbraucher zu dienen.

 

Diese Anlageprodukte stellen prinzipiell ein großes Risiko dar. Gelockt wird aber auch hier mit den finanziellen Chancen, da gerade vor einem Börsengang erhebliche Gewinne vereinnahmt werden können.

 

Derzeit gibt es eine unübersehbare Anzahl von Angeboten, z. B. Länderfonds, wobei momentan die BRIC-Staaten (Brasilien, Rußland, Indien, China) die Renner sind. Die Angebote sind sicher schon deshalb riskant, weil keine Anlageberater eine Plausibilitätsprüfung vornehmen oder Aussagen über die wirtschaftliche Entwicklung z. B. in Indien machen kann.

 
 
Vergleichskriterium
Venture Capital
Private Equity
Schwerpunkt der Beteiligung

junge und innovative Wachstumsunternehmen,

etablierte mittelständische Unternehmen,

z.T. auch Großkonzerne

Haltedauer der Beteiligung
kurz- bis mittelfristig
mittel- bis langfristig
Grad der Einflussnahme

hoher Einfluss auf das operative Geschäft

geringer Einfluss auf das operative Geschäft

Einsatz von Fremdkapital
eher gering
hoch
Renditeerwartung
sehr hoch, meistens über 40 %
hoch, 30 % - 40 %
Risikograd des Investments
sehr hoch
geringer als bei VC,

abhängig vom Zielunternehmen

 
 

g.     Mezzanine Capital

Mezzanine-Kapital oder Mezzanine-Finanzierungen (abgeleitet aus der Architektur i. S. v. Zwischengeschoss) beschreibt als Sammelbegriff Finanzierungsarten, die in ihren rechtlichen und wirtschaftlichen Ausgestaltungen eine Mischform zwischen Eigen- und Fremdkapital darstellen. Dabei wird in der klassischen Variante einem Unternehmen wirtschaftliches und/oder bilanzielles Eigenkapital zugeführt, ohne den Kapitalgebern Stimm- oder Einflussnahmerechte wie den echten Gesellschaftern zu gewähren.

 
h.     Neue Energien-Fonds
 

Windkraft- und Biogasfonds werden wegen ihrer Anlageschwerpunkte auch alternative Anlagen genannt. Investiert wird vor allem in die Energiegewinnung aus Wind, Sonne, Biomasse und Geothermie. Der Ertrag bei Energiefonds wird im wesentlichen durch den Energieertrag bestimmt.

 

Hierbei ist es schwierig, was den tatsächlichen Ertrag angeht, insbesondere im Hinblick auf Wind, eine verlässliche Prognose zu stellen. Hinsichtlich der Solarenergie bestehen die Risiken darin, dass es zur Zeit keine langfristigen Aussagen über die Dauerhaftigkeit von Solarzellen gibt, so dass von der Rendite der Solaranlage auch deren Wertverlust abgezogen werden muss. Die Einnahmen müssen also um die Kosten bereinigt und auf Jahresbasis umgerechnet werden, wodurch dann die erwarteten Renditen bei realistischen Kosten und konservativer Erlösprognose wohl meist weit unter den Angaben im Prospekt liegen werden.

 

Momentan geht der Trend zu den sog. Offshore-Anlagen, die eine verläßlichere Windausbeute zeigen.

 

Hier gab es in den vergangenen Jahren einen gewissen Steuervorteil, die aufgrund der einschlägigen Änderungen mehr und mehr zusammenschmolzen.

 

i.        Kauf von amerikanischen Lebensversicherungen:

In den USA gelten andere rechtliche Bestimmungen als in der BRD: dort kann man eine Lebensversicherung auch für ein älteres Ablaufalter als das 85. Lebensjahr abschließen. Sterbenskranke Personen in den USA wollen nun z. B. ihre Lebensversicherung noch zu Lebzeiten ausgezahlt haben. Eine Kündigung, wie im deutschen Recht üblich, ist aber in manchen Fällen nicht möglich. Dabei werden solche Lebensversicherungen verkauft. Der "Käufer" zahlt die Prämie weiter an die Versicherung und einen diskontierten Preis an den Versicherungsnehmer. Diese Käufe sind typischerweise in Fondsbeteiligungen gebündelt.

Der Versicherte, der erkrankt ist, hat das Interesse, sein Guthaben in seiner Lebensversicherung noch in geeigneter Weise zu verwenden. Der Fonds kauft den Lebensversicherungsvertrag ab und führt die Versicherungsleistungen weiter.

Ein makabres Geschäft, was insofern Probleme mit sich bringt, als die Verknüpfung mit dem amerikanischen Recht die Durchsetzung etwaiger Ansprüche nicht gerade erleichtert.