Infinus-Manager bleiben in Untersuchungshaft

Infinus-Manager bleiben in Untersuchungshaft
01.10.2014818 Mal gelesen
Die im Skandal rund um die Infinus-Gruppe verhafteten Manager bleiben laut Gerichtsbeschluss auch weiter in Untersuchungshaft. Das berichten verschiedene Medien übereinstimmend.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die fünf Manager wurden im Zuge der Ermittlungen im Infinus-Skandal wegen Betrugsverdacht festgenommen und sitzen seit November 2013 in Untersuchungshaft. Wie das Oberlandesgericht Dresden jetzt mitteilte, bleiben die Verdächtigen weiter hinter Gittern, da nach wie vor Fluchtgefahr bestehe.

Die staatsanwaltlichen Ermittlungen richten sich insgesamt gegen zehn Verantwortliche aus dem Dunstkreis der Infinus-Gruppe wegen Betrugsverdacht. Die inhaftierten Manager bestreiten die Vorwürfe. Ein anderer Manager, der zwischenzeitlich auch in U-Haft gesessen hatte, war hingegen geständig.

In dem Skandal rund um die Infinus-Gruppe sollen Anleger im großen Stil um ihr Geld gebracht worden sein. Der Gesamtschaden soll sich auf knapp 400 Millionen Euro belaufen. Darüber hinaus haben zahlreiche Firmen aus der Infinus-Gruppe inzwischen Insolvenz angemeldet.

Für die betroffenen Anleger werden die Ermittlungen zur Geduldsprobe. Zwar können einige Anleger bei bereits laufenden Insolvenzverfahren auf eine gewisse Insolvenzquote hoffen, dennoch müssen sie mit hohen finanziellen Verlusten rechnen. Anderen droht sogar der Totalverlust ihres investierten Geldes. In dieser schwierigen Situation und auf Grund der Komplexität des mutmaßlichen Anlage-Skandals sollten sich die betroffenen Anleger rechtliche Unterstützung holen. Sie können sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden, der sie im Insolvenzverfahren unterstützt und auch darüber hinaus berät.

Da nicht damit zu rechnen ist, dass in den verschiedenen Insolvenzverfahren ausreichend Masse vorhanden ist, um die Forderungen aller Gläubiger entsprechend zu bedienen, sollten auf jeden Fall auch mögliche Ansprüche auf Schadensersatz überprüft werden. Diese können zum Beispiel aus einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein, wenn die Anleger nicht umfassend über die Risiken im Zusammenhang mit ihrer Investition aufgeklärt wurden oder der Grundsatz verletzt wurde, dass eine Kapitalanlage auch zum Profil des Anlegers passen muss. Ebenso können Schadensersatzansprüche aus Prospekthaftung in Betracht kommen, wenn die Angaben im Emissionsprospekt unvollständig oder falsch waren.

Sollten sich die Betrugsvorwürfe gegen die Verdächtigen bestätigen, kommen noch weitere rechtliche Schritte in Betracht.

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