MPC Santa-P: Handeln Sie, damit Ihr Geld nicht verloren ist!

MPC Santa-P: Handeln Sie, damit Ihr Geld nicht verloren ist!
01.09.2014197 Mal gelesen
02.09.2014: Nach einer Mitteilung von "Fondsprofessionell" ist die Santa-P-Flotte vorläufig insolvent – AG Niebüll, Az.: 5 IN 91/14.

Die Santa-P-Flotte macht seit langem Schlagzeilen. Jetzt scheint es klar zu sein: der Fonds ist pleite!

 

Die Anleger haben sich mit knapp 80 Mio. Euro beteiligt. Insgesamt beträgt das Investitionsvolumen rund 316,5 Millionen Euro.

 

Die Sanierungskonzepte haben - wenn überhaupt - jedenfalls nicht den Anlegern geholfen, die jetzt um ihr Geld fürchten müssen. Ein Insolvenzverwalter wird voraussichtlich die an die Anleger ausgezahlten Ausschüttungen zurückfordern, wenn diese nicht durch entsprechende Gewinne unterlegt waren, was leider bei vielen Schiffs-Fonds in den letzten Jahren der Fall war.

 

Die meisten Anleger haben diesen Fonds in der Vorstellung gezeichnet, für ihr Alter vorzusorgen bzw. um sicheres Vermögen zu bilden.

 

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat inzwischen eine sehr anlegerfreundliche Rechtsprechung entwickelt und in verschiedenen Urteilen festgestellt, daß

 
  • die Ziele der Anleger vom Vermittler/Berater zu erfragen waren
  • unklare oder unterlassene Angaben in einem Fonds-Prospekt zu einem Prospektfehler und damit zu Schadensersatzansprüchen führen.
 

Es liegen Beratungsfehler immer dann vor, wenn die Berater zum Beispiel auf folgende Risiken nicht hingewiesen haben:

 
  • die Höhe der Vertriebskosten
  • die schwierige Veräußerbarkeit der Beteiligung (Stichwort: fehlender Zweitmarkt)
  • die lange Laufzeit, die Kündigungsmöglichkeiten und die Folgen hiervon
 

Dies sind nur Beispiele für einige Punkte, auf die Sie als Anleger nach der Rechtsprechung hätten hingewiesen werden müssen! Diese Rechtsprechung ist inzwischen so weit gefestigt, daß für Sie als Gesellschafter des Santa-P möglicherweise gute Chancen auf Schadensersatz bestehen!

 

Ihre Ansprüche drohen aber zu verjähren. Viele der Santa-P-Anleger haben in den Jahren 2004 und 2005 gezeichnet. Eile ist daher geboten!

  

Als Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht bieten wir Ihnen hier mit unserem Erfahrungsschatz umfassende Hilfe! Wir sind auf die Prüfung von Fondsbeteiligungen und die Durchsetzung von Ansprüchen gegen Banken und Sparkassen bzw. anderen freien Beratern spezialisiert!

 

Unsere Fachanwaltskanzlei ist bereits in zahlreichen Fällen gegen die Berater beauftragt. Wir beraten Sie gerne hierzu!

 

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