Müssen Anleger zahlen, wenn ein geschlossener Fonds Ausschüttungen zurückfordert oder sonstige Geldforderungen stellt?

Müssen Anleger zahlen, wenn ein geschlossener Fonds Ausschüttungen zurückfordert oder sonstige Geldforderungen stellt?
04.08.2014321 Mal gelesen
Die wirtschaftliche Schieflage eines geschlossenen Fonds kann für die Anleger ernste Konsequenzen haben: Ihre Kapitalanlage kann Ausschüttungen zurückfordern oder sonstige Geldforderungen anmelden. Können sich Anleger in solchen Fällen wehren? Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht informiert.

Eine nicht rentable Kapitalanlage ist ärgerlich. Es können aber auch deutlich schlimmere Überraschung auf Anleger warten: Sie können aufgefordert werden, ihrer Kapitalanlage weiteres Kapital zu Verfügung zu stellen. Dies kann Anleger, die sich an geschlossenen Fonds beteiligten, jedoch tatsächlich widerfahren. Denn ein geschlossener Fonds ist ein Unternehmen, das von wirtschaftlichem Erfolg abhängig ist. Gerät das Unternehmen in wirtschaftliche oder finanzielle Schwierigkeiten, dann kann sich das Fondsmanagement nicht nur an die Banken wenden, sondern auch an die "Inhaber" - die Anleger.

 

Ein konkretes Beispiel für solchen Forderungen ist der geschlossene Immobilienfonds HCI Holland VIII. Dieser forderte vor einigen Monaten von dessen Anleger Geld, da Kredite für die Fondsimmobilie zu begleichen waren. Doch dies ist nur ein Beispiel. Auch Medienfonds, Leasingfonds, Schiffsfonds oder auch anderen geschlossenen Immobilienfonds verlangten von ihren Anlegern Geld. Wie die Forderungen gegenüber den jeweils betroffenen Anlegern geltend gemacht wird, variiert von Fonds zu Fonds. Während einige Fondsgesellschaften auf Sanierungskonzepte mit einer freiwilligen Beteiligung der Anleger setzen, konfrontieren andere Fonds ihre Anleger mit bezifferten Forderungen. Diese Forderungen können beispielsweise als Rückforderung von Ausschüttungen begründet werden.

 

Auch BGH musste bereits über Geldforderungen geschlossener Fonds entscheiden

 

Gerade in Fällen, in welchen die betroffenen Anleger mit konkreten Zahlungsaufforderungen konfrontiert wurden, mussten Gerichte klären, ob die jeweiligen Ansprüche berechtigt sind oder nicht. Auch oberste Gerichte mussten sich mit den Forderungen geschlossener Fonds befassen. Der Bundesgerichtshof entschied erst im vergangenen Jahre den Fall eines Schiffsfonds, welcher längst erhaltene Ausschüttungen wieder zurückforderte, weil es sich um Darlehen für die Anleger gehandelt habe. Nach einer Prüfung der Verträgen des Schiffsfonds entschied der BGH, dass es keine ausreichende vertragliche Grundlage gebe, um die Ausschüttungen zurückzufordern (Urteile vom 12.03.2013 - II ZR 73/11 und II ZR 74/11).

 

Geschlossene Fonds können ihre Forderungen auf verschiedene rechtliche Begründungen stützen

 

Die Schiffsfonds-Anleger, über deren Fall der Bundesgerichthof entschied, konnten die Geldforderungen ihres Fonds abwehren. Allerdings ist damit damit nicht abschließend geklärt, ob ein geschlossener Fonds von Anleger Geld fordern kann. Wie sich bereits am Beispiel des Fonds HCI Holland VIII erkennen lässt, kann ein Fonds sich auch auf andere Begründungen für die Kapitalforderung berufen. Beispielsweise können die Zahlungsbegehren mit handelsrechtlichen Vorschriften - insbesondere § 172 des Handelsgesetzbuchs (HGB) - begründet werden. Befindet sich ein geschlossener Fonds bereits in der Insolvenz, dann kann auch der Insolvenzverwalter sich ggf. an die jeweiligen Anleger wenden.

 

Es gibt vielfältige Begründungsmöglichkeiten für die Geldforderungen. Ob eine solche Forderung tatsächlich gerechtfertigt ist, hängt von Gesetzen, aber auch von den jeweiligen Verträgen des geschlossenen Fonds ab. Jeder dieser Faktoren beeinflusst die rechtliche Beurteilung. Es handelt sich um ein komplexes Thema, bei dem es keine Patentlösung gibt, die zu allen geschlossenen Fonds passt. Dennoch kann es für betroffene Anleger lohnen, wenn sie nicht jede Forderung unbesehen begleichen. Denn nicht jede Forderung bestandskräftig ist - dies zeigt bereits das BGH-Urteil aus dem vergangenen Jahr. Wie eine konkrete Forderung eines geschlossenen Fonds rechtlich zu beurteilen ist, kann die rechtliche Überprüfung durch eine Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bzw. eine Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht ergeben. .

 

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