Harren & Partner MS Palencia: Anleger können Ansprüche auf Schadensersatz prüfen lassen

Harren & Partner MS Palencia: Anleger können Ansprüche auf Schadensersatz prüfen lassen
24.07.2014238 Mal gelesen
Der Schiffsfonds Harren & Partner MS Palencia wurde im Jahr 2000 emittiert. Anleger, die mit der Entwicklung ihrer Schiffsbeteiligung unzufrieden sind, können ihre Ansprüche auf Schadensersatz rechtlich prüfen lassen.

Die Schifffahrt steckt seit geraumer Zeit in einer immer noch anhaltenden Krise. Ursächlich dafür sind in erster Linie aufgebaute Überkapazitäten und sinkende Charterraten. Als Folge davon sind auch etliche Schiffsfonds in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Für die Anleger wurde es nichts mit satten Renditen. Stattdessen blieben oftmals die Ausschüttungen aus, wurden zurückgefordert oder Fonds gingen in die Insolvenz.

"Anleger müssen so eine Entwicklung aber nicht einfach abwarten. Sie können auch rechtzeitig Ansprüche auf Schadensersatz rechtlich prüfen lassen", sagt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden. Ansatzpunkt für Schadensersatz ist häufig eine fehlerhafte Anlageberatung.

"Zu einer ordnungsgemäßen Anlageberatung gehört eine umfassende Aufklärung über die bestehenden Risiken. Die ist bei Schiffsfonds erfahrungsgemäß oft genug ausgeblieben. Stattdessen wurden die Beteiligungen mit Attributen wie renditestark und sicher angepriesen. Das ist jedoch ein Trugschluss wie die Entwicklung zeigt", erklärt Cäsar-Preller. Schiffsfonds und Schiffsbeteiligungen sind einer ganzen Reihe von Risiken ausgesetzt. Angefangen bei den meist langen Laufzeiten über die erschwerte Handelbarkeit der Anteile und Wechselkursschwankungen bis hin zum Totalverlust. Cäsar-Preller: "Eine Kapitalanlage mit Totalverlust-Risiko kann nicht zum Aufbau einer sicheren Altersvorsorge geeignet sein."

Zudem hätten die Banken nach Rechtsprechung des BGH auch über die Rückvergütungen, die sie für die Vermittlung der Anteile erhalten hat, aufklären müssen. Sowohl das Verschweigen dieser so genannten Kick-Backs als auch eine unzureichende Risikoaufklärung, können den Schadensersatzanspruch begründen.

Da beim Schiffsfonds MS Palencia bereits Verjährung eintreten könnte, sollten betroffene Anleger nicht mehr lange mit der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen warten.

 

Mehr Informationen: www.schiffsfonds-anteile.de

 

Kanzleiprofil:

Seit nunmehr 17 Jahren betreuen wir unsere Mandanten bundesweit in fast allen Rechtsgebieten, wobei wir großen Wert auf den persönlichen Kontakt legen. Nur durch den intensiven Austausch mit dem Mandanten, kann ein ergebnisorientiertes Arbeiten stattfinden. Dies ermöglicht die Größe der Kanzlei, die einen umfassenden Service bei gleichzeitiger individueller Betreuung sicherstellt.

Und zwar nicht nur in Wiesbaden, sondern darüber hinaus auch in unseren Sprechstundenorten: Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, München, Bad Harzburg, Puerto de la Cruz (Teneriffa) und Lugano (Schweiz).

 

Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller

Villa Justitia, Uhlandstraße 4
65189 Wiesbaden

Telefon: (06 11) 4 50 23-0
Telefax: (06 11) 4 50 23-17
Mobil: 01 72 - 6 16 61 03

E-Mail: kanzlei@caesar-preller.de

www.caesar-preller.de