Geschlossener Fonds fordert Geld? Wie können sich Anleger gegen solche Forderungen wehren?

Geschlossener Fonds fordert Geld? Wie können sich Anleger gegen solche Forderungen wehren?
21.07.2014204 Mal gelesen
Keine Rendite, sondern Geldforderungen. Die Entwicklung einiger geschlossener Fonds sorgt bei den betroffenen Anlegern für Unmut. Können sich Anleger wehren, wenn ein geschlossener Fonds sie auffordert, Geld zurückzubezahlen? Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht informiert.

Prognosen können verfehlt werden. Dies mag für viele Anleger, die in geschlossene Fonds investierten, noch hinnehmbar sein. Doch es gibt noch weitaus unerfreulichere Entwicklungen: Ein geschlossener Fonds kann auch Geld von den Anlegern fordern. Mit solchen unerfreulichen Forderungen mussten sich in den vergangenen Jahren die Anleger etlicher geschlossener Fonds auseinandersetzen. Da nicht jeder Fonds auf Sanierungskonzepte mit einem freiwilligen Anlegerbeitrag setzt bzw. setzen kann, haben nicht alle Anleger die Wahl, ob sie weiteres Geld in ihrer Kapitalanlage einzahlen wollen. Daher kann sich für betroffene Anleger die Frage stellen, ob sie sich gegen solche Forderungen zur Wehr setzen können - insbesondere dann, wenn erhebliche Summen gefordert werden.

 

In den vergangenen Jahren und auch aktuell mussten sich bereits die Anleger verschiedener Schiffs-, Medien- aber auch Immobilienfonds mit entsprechenden Forderungen auseinandersetzen. Da nicht alle betroffenen Anleger die Forderungen hinnehmen wollten, kam es zu Streitigkeiten, die auch vor Gericht geführt wurden. Einige Streit gelangten sogar zum Bundesgerichtshof. Der BGH musste den Fall eines Schiffsfonds beurteilen, der Ausschüttungen zurückforderte und dies damit begründete, dass es sich bei den Ausschüttungen um Darlehen gegenüber den Anlegern gehandelt habe. Die Rückforderung des geschlossenen Fonds lehnte der BGH ab. Es befinde sich in Verträgen des Schiffsfonds keine Rechtsgrundlage für eine so begründete Rückforderung (Urteile vom 12.03.2013 - II ZR 73/11 und II ZR 74/11).

 

Es kommt darauf an, wie die Geldforderung rechtlich begründet wird

 

Wie diesen Entscheidungen zeigen, kann nicht jede Geldforderung eines geschlossenen Fonds durchgesetzt werden. Jedoch ist die Rückforderungen einer "darlehenshalber" gewährten Ausschüttung nur eine von verschiedenen rechtlichen Begründungen, auf welche eine Forderunge gegenüber Anlegern gestützt werden kann. Andere geschlossene Fonds begründen ihre Geldforderungen mit handelsrechtlichen Vorschriften. Wieder andere Fonds teilten ihren Anlegern mit, dass sie ihre Einlage wieder "auffüllen" müssten. Es kann sogar der Insolvenzverwalter eines insolventen Fonds an die Anleger herantreten und Auszahlungen zurückfordern.

 

Wie schon anhand dieser unterschiedlichen Konstellationen und Ansatzpunkte erkennen lässt, ist das Thema komplex. Da die rechtlichen Grundlagen der Rückforderungen unterschiedlich sind, gibt es auch keine Patentlösung für alle Fälle. Dennoch zeigen die höchstrichterlichen Urteile, dass nicht jede Forderung bestandskräftig ist. Für betroffene Anleger bedeutet dies, dass es sich lohnen kann, Geldforderungen eines geschlossenen Fonds anwaltlich überprüfen zu lassen.

 

Weitere Informationen zu diesem Thema befinden sich auf unserer Infoseite Rückforderung von Ausschüttungen.

 

Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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