Geschlossene Fonds: Wie können sich Anleger wehren, wenn ihre Kapitalanlage Geld fordert?

Geschlossene Fonds: Wie können sich Anleger wehren, wenn ihre Kapitalanlage Geld fordert?
18.07.2014183 Mal gelesen
Eine Kapitalanlage die keine Renditen einbringt, sondern stattdessen mehr Geld kostet, zählt zu den Alpträumen vieler Anleger. Dennoch kann dieses Szenario für die Anleger geschlossener Fonds kann Wirklichkeit geworden. Was können Anleger unternehmen, wenn sie Geld zurückzahlen sollen?

Nicht jeder geschlossene Fonds kann die (Erfolgs)Prognosen erfüllten, die zu Beginn der Laufzeit erstellte wurden. Die Folgen einer finanziellen Schieflage sind für die betroffenen Anleger oftmals gravierend. Denn es ist möglich, dass der Fonds sich mit finanziellen Forderungen an sie wendet. Dass es sich hierbei nicht um ein rein theoretisches Szenario handelt, haben Anleger verschiedener geschlossener Fonds bereits erleben müssen. Während in manchen Fällen auf Sanierungskonzepte mit einem freiwilligen Anlegerbeitrag gesetzt wird, haben nicht alle Anleger die Wahl, ob sie weiteres Geld in ihrer Kapitalanlage einzahlen wollen. Da bisweilen erhebliche Beträge gefordert werden, kann sich für betroffene Anleger die Frage stellen, ob sie sich gegen solche Forderungen zur Wehr setzen können.

 

Geldforderungen von geschlossenen Fonds führten bereits zu Gerichtsprozessen

 

In den vergangenen Jahren und auch aktuell mussten sich bereits die Anleger verschiedener Schiffs-, Medien- aber auch Immobilienfonds mit entsprechenden Forderungen auseinandersetzen. Dies führte wiederum zu Gerichtsprozessen zwischen Fondsgesellschaft und Anlegern. Auch der Bundesgerichtshof musste sich bereits Streitigkeiten wegen der Rückforderungen von Ausschüttungen befassen. Das oberste Gericht hatte über den Fall eines Schiffsfonds zu entscheiden, der Ausschüttungen zurückforderte und dies damit begründete, dass es sich bei den Ausschüttungen um Darlehen gegenüber den Anlegern gehandelt habe. Der Bundesgerichtshof verneinte die Forderung der Fondsgesellschaft, denn in Verträgen finde sich keine Rechtsgrundlage für eine so begründete Rückforderung (Urteile vom 12.03.2013 - II ZR 73/11 und II ZR 74/11).

 

Unterschiedliche rechtliche Begründungen für Forderungen sind rechtlich unterschiedlich zu behandeln

 

Nicht jede Rückforderung von Ausschüttungen vor Gericht bestandskräftig ist. Dennoch handelt der Rückforderungen einer "darlehenshalber" gewährten Ausschüttung nur um eine von verschiedenen rechtlichen Möglichkeiten, wie geschlossene Fonds solche Forderungen gegenüber Anlegern begründen können. Andere geschlossene Fonds stützen sich auf handelsrechtliche Vorschriften und reichen Forderungen an die Anleger weiter. Andere Anleger werden von den Fondsgesellschaften aufgefordert, ihre Einlage wieder "aufzufüllen". Es kann sogar der Insolvenzverwalter eines insolventen Fonds an die Anleger herantreten und Auszahlungen zurückfordern.

 

Wie schon anhand dieser unterschiedlichen Konstellationen und Ansatzpunkte erkennen lässt, ist das Thema komplex. Da die rechtlichen Grundlagen der Rückforderungen unterschiedlich sind, gibt es auch keine Patentlösung für alle Fälle. Dennoch zeigen die höchstrichterlichen Urteile, dass nicht jede Forderung bestandskräftig ist. Für betroffene Anleger bedeutet dies, dass es sich lohnen kann, Geldforderungen eines geschlossenen Fonds anwaltlich überprüfen zu lassen.

 

Weitere Informationen zu diesem Thema befinden sich auf unserer Infoseite Rückforderung von Ausschüttungen.


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