PROKON-Gläubigerversammlung und weitere Termine, die Anleger beachten sollten

PROKON-Gläubigerversammlung und weitere Termine, die Anleger beachten sollten
22.05.2014218 Mal gelesen
Ein Insolvenzverfahren bringt für die betroffenen Gläubiger verschiedene Termine mit sich. Für die PROKON-Anleger stehen in wenigen Wochen die ersten wichtigen Veranstaltungen an: die Gläubigerversammlung.

Es sind genau vier Monate vergangen, seitdem die Insolvenzanmeldung der PROKON Regenerative Energien GmbH am 22.01.2014 für Aufsehen sorgte. Nachdem am 01.05.2014 das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, müssen sich die betroffenen Genussrechte-Inhaber mit dem Ablauf eines Insolvenzverfahrens vertraut machen. Dazu gehört, dass die Gläubiger eines insolventen Unternehmens bei bestimmten wegweisenden Entscheidungen mitwirken können. Die erste konkrete Mitwirkungsmöglichkeit für die PROKON-Gläubiger ist die Gläubigerversammlung vom 22.07.2014.

 

Gläubigerversammlung stellt Weichen für das weitere Verfahren

 

Bei der Gläubigerversammlung sollen die Gläubiger entschieden, ob das Insolvenzverfahren der PROKON Regenerative Energien GmbH in Eigenverwaltung weitergeführt werden soll. Wird ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung wahrgenommen, dann wird das Unternehmen nicht von einem Insolvenzverwalter weitergeführt. Die Geschäftsführung wird ihre Aufgabe weiterhin wahrnehmen. Dabei wird ihr ein Insolvenzgericht bestellter Sachwalter zur Seite gestellt. Weiterhin soll von den Gläubigern entschieden werden, ob ein Insolvenzplan erstellt werden soll. In einem Insolvenzplan können Einzelheiten und grundlegende Fragen des kommenden Verfahrens verbindlich geregelt werden können. Derzeit geht es im jedoch noch nicht um einen konkreten Plan, sondern es soll entschieden werden, ob für das weitere Insolvenzverfahren der PROKON Regenerative Energien GmbH ein Insolvenzplan erstellt werden soll.

 

Die anstehende Gläubigerversammlung ist kurz gesagt der erste Termin, den PROKON-Gläubigern unbedingt beachten sollten. Da Versammlung an einem Wochentag stattfindet, kann sich für Anleger die Frage stellen ob sie persönlich teilnehmen müssen. Die PROKON-Anleger dürfen an der Versammlung teilnehmen, sie müssen dies aber nicht - eine Vertretung auf der Gläubigerversammlung ist möglich. Anleger können sich auch wegen anderen Gründen vertreten lassen, zum Beispiel wenn ein Insolvenzverfahren für sie vollkommendes Neuland ist.

 

Anleger können sich auf der Gläubigerversammlung vertreten lassen

 

Möchten PROKON-Anleger sich bei der Gläubigerversammlung vertreten lassen und sich auch im weiteren Insolvenzverfahren unterstützen lassen möchten, sollten sie sich an auf das Insolvenz- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Fachanwälte wenden. Die Anwälte der PROKON Schutzgemeinschaft der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH können dies bieten: Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Ralph Sauer ist selbst als Insolvenzverwalter tätig. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Ralf Stoll betreut mit seinem Team die kapitalmarktrechtlichen Fragestellungen rund um die PROKON-Genussrechte.

 

Weitere Informationen rund um den Fall PROKON befinden sich der Homepage der Schutzgemeinschaft der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen auf www.prokon-schutzgemeinschaft.de.

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

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