Nachdem vor rund einer Woche das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PROKON Regenerative Energien GmbH eröffnet wurde, werden sich nun tausende Genussschein-Inhaber mit dem anstehenden Insolvenzverfahren auseinandersetzen müssen. Dies dürfte jedoch nicht zum bisherigen Erfahrungsschatz der allermeisten Anleger zählen. Vor allem jene Anleger, die sich noch nie mit einem solchen Verfahren befassen mussten, stellt die Frage, um was sie sich kümmern müssen.
Anleger sollten zunächst zwei Termine im Auge behalten. Am 22. Juli 2014 soll eine Gläubigerversammlung abgehalten werden. Dort sollen unter anderem auch verschiedene Beschlüsse gefasst werden, die sich den weiteren Ablauf des Insolvenzverfahrens auswirken. Ein weiteres wichtiges Datum ist der 15. September 2014. An diesem Tag endet die Frist, innerhalb derer die PROKON-Anleger ihre Forderungen anmelden können. Die Gläubiger eines Unternehmens - dazu zählen im Fall PROKON auch die Genussschein-Inhaber - müssen ihre Forderungen anmelden, wenn im Insolvenzverfahren berücksichtigt werden sollen.
Dabei müssen die PROKON-Anleger folgendes beachten: Die Anmeldung betrifft auch solche Forderungen, die bislang eigentlich noch gar nicht fällig geworden sind. Denn das Gesetz bestimmt, dass in einem Insolvenzverfahren sämtliche Forderungen eines Unternehmens fällig werden. Daher betrifft die Forderungsanmeldung auch PROKON-Genussrechte, die erst in den kommenden Jahren zur Rückzahlung anstehen würden oder nicht gekündigt wurden.
Und aus einem weitern Grund sollten die Anleger den Fall PROKON weiter beobachten: Das Insolvenzverfahren könnte gleich zu Beginn "spannend" werden. Denn es deuten sich die ersten rechtlichen Auseinandersetzungen an. Es gibt Ankündigungen, dass der Eröffnungsbeschluss des Insolvenzgerichts angefochten werden soll. Sollte der Beschluss tatsächlich angefochten werden, dann beginnt das juristische Tauziehen.
Anleger, die sich im nun anstehenden Insolvenzverfahren unterstützen lassen möchten, sollten sich an Fachanwälte wenden, die über spezielles Wissen im Insolvenz- und Kapitalmarktrecht verfügen. Die Anwälte der PROKON Schutzgemeinschaft der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH können dies bieten: Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Ralph Sauer ist selbst als Insolvenzverwalter tätig. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Ralf Stoll betreut mit seinem Team die kapitalmarktrechtlichen Fragestellungen rund um die PROKON-Genussrechte.
Weitere Informationen befinden sich auf der Homepage der Schutzgemeinschaft der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen.
Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
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