Jetzt auch die IKB Deutsche Industriebank AG: Mittelstand mit Swaps geschädigt

Jetzt auch die IKB Deutsche Industriebank AG: Mittelstand mit Swaps geschädigt
21.04.2014268 Mal gelesen
Ein CHF-Limes Swap (also ein Swap auf Basis des Schweizer Franken) verursachte Schäden in Millionenhöhe.

In zwei Urteilen vom 10.04.2014 (Aktenzeichen: Az. 32 O 93/12 und Az.32 O 122/12) hat das Landgericht (LG) Düsseldorf die IKB zu Schadensersatz in Höhe von knapp 8,5 Millionen Euro verurteilt.Hintergrund der Verurteilungen waren hochriskante Optionsgeschäfte, die als Swaps getarnt von der IKB angeboten wurden. Das Verkaufsargument für das riskante Produkt waren angebliche Zinsoptimierungspotentiale. Unter dem Produktnamen CHF-Limes ("Grenzwall") Swap wurde das Geschäft bevorzugt an mittelständische Unternehmen vertrieben.

Dabei birgt der CHF-Limes Swap ein unbegrenztes Verlustrisiko, das auch für solvente Unternehmen ruinös sein kann. Dieses Risiko resultiert aus der Strukturierung des Produkts durch die IKB zu Lasten ihrer Kunden. Die IKB befand sich damit bei der Beratung in einem schwerwiegenden Interessenkonflikt gegenüber ihren Kunden.

Bereits im Jahr 2011 hatte der Bundesgerichtshof entschieden (Az. XI ZR 33/10), dass eine Bank über diesen Interessenkonflikt aufklären muss. Dies erfolgt, indem die Bank ihren Kunden die genaue Höhe des aus der Strukturierung resultierenden anfänglichen negativen Marktwerts mitteilt.

Das Landgericht Düsseldorf hat die IKB daher in konsequenter Anwendung der BGH-Rechtsprechung zur vollständigen Rückabwicklung der Swaps verurteilt.

Auch die UniCredit Bank AG, die Commerzbank AG und die ehemalige WestLB AG haben praktisch identische Geschäfte unter dem Namen vermittelt. Hier hießen diese Produkte z.B. Currency Related Swap, FX-linked Swap und CHF Plus Swap. Die Zielgruppen waren vornehmlich Unternehmen, vermögende Privatkunden und Kommunen.

Betroffene Kunden können unter Berufung auf die Düsseldorfer Rechtsprechung bestehende Schadensersatzansprüche gegen die Banken mit Nachdruck verfolgen. Die Entwicklung der Rechtsprechung weist nach anfänglichen Unsicherheiten mittlerweile eine ganz überwiegend positive Tendenz für Geschädigte auf. Woran spekulative Finanzderivate erkennbar sind, kann mittels einer Checkliste der Kanzlei Rössner Rechtsanwälte durch Geschädigte selbst überprüft werden. Diese Checkliste ist erhältlich bei:

Rössner Rechtsanwälte
Redwitzstraße 4
81925 München
Tel.: 089 9989220
E-Mail: info@roessner.de; Homepage: www.roessner.de

Mehr über Swaps und IKB auf www.roessner.de/swaps-derivate