Millionen Klagen wegen Cum Ex Geschäften gegen Banken

Millionen Klagen wegen Cum Ex Geschäften gegen Banken
22.03.2014322 Mal gelesen
Mehrere Investoren beabsichtigen ihre Bank auf einen zweistelligen Millionenbetrag zu verklagen. Der Grund: Die Anleger warten seit rund zweieinhalb Jahren auf die Rückzahlung von mehreren Millionen Euro. Der Vorwurf lautet: Vorsätzliche Falschberatung bezüglich des Investments in einen Fond.

Im konkreten Fall versprach die Bank den Investoren, dass es sich um sichere, seriöse und legale Geschäfte handele, verweigert aber bereits seit Herbst 2011 die vollständige Auszahlung des Anlagebetrages. Große Summen haben die Investoren bisher noch nicht zurückbezahlt bekommen.

 

Seitens der Bankberater wurde eine Rendite von acht bis zehn Prozent in Aussicht gestellt. Im schlechtesten Fall müsse ein Verlust von zwei Prozent hingenommen werden. Ebenso wurde den Investoren zugesagt, dass die gezeichneten Publikumsfonds nicht auf sogenannten Cum-ex-Geschäften basieren, wegen der sich diverse Banken bereits in anderen Fällen verantworten müssen. Der Vorstand der Bank hat derzeit noch keine Angaben zu der Angelegenheit gemacht.

 

Bei den fraglichen Produkten, welche von zahlreichen Banken ihren Kunden empfohlen worden sind, handelt es sich um Aktiengeschäfte, bei denen Aktien zuerst mit (cum) und dann ohne (ex) Dividende gehandelt werden. Im Zuge solcher Transaktionen sollen Banken sich vom Staat mehrfach zu Lasten der Steuerzahler Kapitalertragsteuern erstatten lassen haben. Die Transaktionen beruhten auf einer Gesetzeslücke, die erst 2012 geschlossen wurde. Finanzvehikel, die auf solchen Transaktionen beruhen, beschäftigen derzeit in mehreren Fällen die Justiz. Mitte April wird sich der Bundesfinanzhof mit dieser Frage beschäftigen.

 

Im vorliegenden Fall verlangen die Investoren nun von der Bank Schadensersatz in Höhe von mehreren Millionen Euro, weil diese ihnen im Rahmen der Beratungsgespräche vorsätzlich verschwiegen hat, dass die Investments auf den umstrittenen Geschäften mit Steuergutschriften basierten.

 

Da sämtliche außergerichtliche Verhandlungen mit der Bank nicht zielführend waren, haben sich mehrere Betroffene nun entschlossen, auf dem Rechtsweg die Rückzahlung der ausstehenden Millionen zu erwirken. Neben einer Klage wegen vorsätzlicher Täuschung wollen die Investoren zudem auf die Rückabwicklung der Geschäfte klagen.