Verschweigen von Provisionen: LG Frankfurt verurteilt Taunus-Sparkasse zu Schadensersatz

Verschweigen von Provisionen: LG Frankfurt verurteilt Taunus-Sparkasse zu Schadensersatz
17.03.2014603 Mal gelesen
Die Taunus-Sparkasse muss einem Anleger, der in Schiffsfonds und Lebensversicherungsfonds investiert hatte, Schadensersatz zahlen, da sie ihre Rückvergütungen nicht offengelegt hat.

Mit einem vor dem Landgericht Frankfurt erstrittenen Urteil (verkündet am 21.02.2014) hat der Düsseldorfer Rechtsanwalt Tobias Fuchs für seinen Mandanten Schadensersatzforderungen gegen die Taunus-Sparkasse durchgesetzt.  Diese muss dem Mandanten, der sich an dem Schiffsfonds Hannover Leasing Nr. 169 Maritime Werte 1 MS Merkur Gulf sowie an dem Lebensversicherungsfonds Hannover Leasing Nr. 175 Life Invest Deutschland I beteiligt hatte, Schadensersatz in Höhe von knapp EUR 30.000,- zahlen. 

Das Gericht gelangte zur Überzeugung, dass die Taunus-Sparkasse den Kläger jeweils nicht ordnungsgemäß über die von ihr für die Empfehlung der Fonds vereinnahmten Rückvergütungen aufgeklärt hat. Auch gelang es der Bank nicht zu beweisen, dass der Kläger die Fonds auch in Kenntnis von Provisionen erworben hätte. Nach Auffassung des Gerichts hat die Taunus-Sparkasse insoweit bereits keine relevanten Indizien vorgebracht, so dass die Verurteilung ohne Durchführung einer Beweisaufnahme erfolgte. 

Rechtsanwalt Fuchs freut sich über den Klageerfolg für seinen Mandanten: "Das Gericht wendete geradezu lehrbuchartig die Kickback-Rechtsprechung des BGH an und kam folgerichtig zu einer Verurteilung der Bank." 

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

 

Mehr Informationen: www.geschlossene-fonds-recht.de oder www.schiffsfonds-recht.de/lp/hannover-leasing-schiffsfonds.html

 

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