Resch Rechtsanwälte: Prozess Eupen - Landgericht Berlin verurteilt zu Haftstrafe

Resch Rechtsanwälte: Prozess Eupen - Landgericht Berlin verurteilt zu Haftstrafe
18.11.20131193 Mal gelesen
Das Urteil ist gefällt. Eupen wird zu 3 Jahren und 6 Monaten Haft verurteilt. Der ehemalige Notar Eupen war angeklagt, als Teil der Bande von Kai Klug unter Missbrauch seines Amtes den Verkauf von Schrottimmobilien beurkundet zu haben.

Das erkennende Gericht verurteilt Eupen wegen Beihilfe zum Betrug in Tateinheit mit Untreue. Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass Eupen durch die zahlreichen Beschwerdeschreiben von geschädigten Anlegern einer erhöhten aktiven Aufklärungspflicht Genüge hätte tun müssen. Das Gericht hat aber gleichzeitig festgestellt, dass Eupen nicht Teil der Bande um Kai Klug gewesen ist. Insoweit ist dem Antrag der Staatsanwaltschaft nicht gefolgt worden.

Die Wirkungen des Prozesses auf den Berliner Schrottimmobilienmarkt

Der von der Öffentlichkeit aufmerksam verfolgte Prozess gegen den ehemaligen Notar Eupen im Nachgang zu der spektakulären Verurteilung der Bande um Kai Klug hat den Berliner Schrottimmobilienmarkt deutlich schrumpfen lassen. Während früher an den Verkäufern, Vertrieben, aber wohl auch bei Notaren das Gefühl der Unantastbarkeit bestanden hat, ist inzwischen allgemein bewusst geworden, dass weite Teile der Immobilienszene kriminell gehandelt haben.

Kai Klug keine Ausnahme

Kai Klug und seine Bande waren ja kein Ausnahmefall. Kai Klug hat lediglich durch seine exzessive Selbstdarstellung als "Protzmakler", wie ihn der SPIEGEL genannt hat, die Aufmerksamkeit auf sich gelenkt. In den Umsatzvolumen war er lediglich Mittelklasse. Seine Mittäter Roman Navratil und Hartmut Siebrand haben vorher in eigenen Vertriebsfirmen jahrelang nach dem gleichen Muster gearbeitet. Eher der Zufall hat sie Teil der Bande von Kai Klug werden lassen.

Appell an die Strafverfolgung: Weitermachen!

Dringend zu wünschen ist, dass die Strafverfolgungsbehörden den Kampf jetzt nicht aufgeben. Es sind immer noch Vertriebe tätig, deren kriminelle Intensität der von Kai Klug nicht nachsteht. Man ist heute ein bisschen raffinierter, denn man hat ja aus den Fehlern von Kai Klug gelernt. Und auch Notare machen immer noch mit.

Aufsplittungsverbot wird umgangen

Das von dem Berliner Verbraucherschutzsenator Heilmann durchgesetzte Verbot der Aufsplittung des Geschäfts zwischen Angebot und Annahme wird "natürlich" umgangen. In einem jüngst in der Anlagerschutzkanzlei Resch Rechtsanwälte aufgenommenen Fall wurden die Käufer gleich zum Notar gefahren, also ohne die 14-Tagefrist einzuhalten, und haben einen Kaufvertrag abgeschlossen. Der Verkäufer war nicht anwesend. Die ahnungslosen Käufer haben als vollmachtlose Vertreter die Erklärung für den Verkäufer abgegeben. Formell ist also alles in Ordnung, aber es ist schon makaber: das ahnungslose Opfer tritt als vollmachtloser Vertreter seines Schädigers vor dem Notar auf.

Es bleibt also noch einiges zu tun. Die Opfer sind auf die Hilfe der Strafverfolgungsbehörden angewiesen.