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Tateinheit

Normen

§ 52 StGB

Information

Tateinheit ist die Verletzung verschiedener Straftatbestände durch dieselbe Handlung. Tateinheit wird auch als Idealkonkurrenz bezeichnet. Es bestehen folgende Formen:

  • Ungleichartige Tateinheit: Verletzung mehrerer Strafvorschriften durch dieselbe Tat.

    Beispiel:

    Bei einem Einbruchsdiebstahl kommt es zur Begehung eines Diebstahls sowie eines Hausfriedensbruchs

  • Gleichartige Tateinheit: Verletzung mehrerer Rechte durch dieselbe Tat.

    Beispiel:

    Durch eine Amokfahrt werden mehrere Menschen getötet.

Handlungen, die nach der rechtlichen Vollendung einer (schweren) räuberischen Erpressung, aber vor deren tatsächlichen Beendigung vorgenommen werden, begründen Tateinheit, wenn sie der Verwirklichung der tatbestandsmäßig vorausgesetzten Absicht dienen und zugleich weitere Strafgesetze verletzen (BGH 28.01.2014 - 4 StR 528/13).

Die beim Vorliegen der Tat zu verhängende Strafe bestimmt sich nach § 52 StGB: Danach wird nur auf eine Strafe erkannt. Sie bestimmt sich nach dem Gesetz, das die schwerste Strafe androht und darf nicht das Mindestmaß der Strafe einer der anderen Straftaten unterschreiten.

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