MAACK Rechtsanwälte: Future Business und Prosavus: vorläufige Insolvenzverwalter bestellt

MAACK Rechtsanwälte: Future Business und Prosavus: vorläufige  Insolvenzverwalter bestellt
15.11.2013330 Mal gelesen
Welche Auswirkungen haben die Bestellungen von vorläufigen Insolvenzverwaltern für Anleger ? Die Bestellung bedeutet keinesfalls, dass sämtliche Spareinlagen verloren sind. Welche Maßnahmen müssen ergriffen werden ?

Durch das Amtsgericht Dresden wurde für die Future Business KG aA Rechtsanwalt Bruno Kübler zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestimmt. Für die Prosavus AG wurde Rechtsanwalt Frank-Rüdiger Scheffler bestellt.

Die Bestellung von vorläufigen Insolvenzverwaltern bedeutet keinesfalls, dass damit feststeht, dass Anlegergelder endgültig verloren sind. Es ist nunmehr in einem ersten Schritt festzustellen, welche Güter bei den Gesellschaften noch vorhanden sind. Wird festgestellt, dass ausreichendes Vermögen vorhanden ist, konnte als nächster Schritt das eigentliche Insolvenzverfahren eröffnet werden. Hier können Anleger dann erwarten, dass sie eine Quote aus der vorhandenen Masse erhalten. Anleger müssen beachten, dass ein Insolvenzverwalter eine Ausschüttung nicht automatisch vornimmt. Nur solche Forderungen, die auch auf dem vorgeschrieben Weg angemeldet werden, sind bei der Ausschüttung zu beachten. Anwaltliche Kosten sind bei Forderungsanmeldungen erheblich niedriger, als dieses bei einem Klageverfahren der Fall ist.

Im Rahmen einer Insolvenz müssen Anleger umso mehr prüfen lassen, inwieweit andere Personen für die Schadensentstehung verantwortlich sind. Das können insbesondere sein:

  • Personen, die an der Prospekterstellung beteiligt sind
  • Anlageberater

Das Informationsbedürfnis von "Infinus-Anlegern" ist groß. Mit einer Reihe von Maßnahme unterstützen wir Anleger in dem Rechtsfall.

Anleger können sich zu Anlegerveranstaltungen anmelden: http://www.maack.de/kapitalanlagerecht/infinus/veranstaltung.html

Die Anmeldung kann auch telefonisch erfolgen unter: MAACK Rechtsanwälte: 02361/92550

Anleger können sich der von uns initiierten Anlegergemeinschaft anschließen:http://www.maack.de/kapitalanlagerecht/infinus/anlegergemeinschaft.html

Allgemeine Informationen  erhalten Anleger unter: http://www.maack.de/kapitalanlagerecht/infinus.html

Über MAACK Rechtsanwälte

MAACK Recht & Steuern hat sich auf die Gebiete Kapitalanlagerecht, Bankrecht, Wirtschaftsrecht, Steuerrecht, Arbeitsrecht und Familienrecht spezialisiert. Zu jedem dieser Gebiete erreichen Sie einen fachlich versierten Rechtsanwalt. Die Kanzlei ist sowohl rechtlich, als auch steuerrechtlich ausgerichtet. Durch die Verzahnung von rechtlicher und steuerrechtlicher Bearbeitung können Problemstellungen ganzheitlich bearbeitet werden. Problemstellungen, die sowohl die Rechtsberatung, als auch die Steuerberatung betreffen, können daher nachhaltig gelöst werden. Rechtsberatung wird seit mehr als 25 Jahren durchgeführt. Die Kanzlei ist an zwei Standorten vertreten, einmal in NRW und einmal in Sachsen. Besprechungstermine werden darüber hinaus auch in Essen, Dortmund, Leipzig und Dresden wahrgenommen. Die Kanzlei ist Mitglied in der Advounion, einem Verbund von rund 2.000 Rechtsanwälten. Durch MAACK Recht & Steuern werden sowohl Einzelverfahren, als auch Großverfahren betreut. So wurden Großverfahren mit bis zu 500 Vorgängen gegen ein Anlageunternehmen betreut. Die Betreuung geschädigter Kapitalanleger führen wir seit 1991 durch und sind daher im Bereich der fehlgeschlagenen Kapitalanlagen wohl eine der am längsten tätigen Kanzleien in Deutschland.