Resch Rechtsanwälte:Infinus Haftungsdach - Schutz für geschädigte Anleger

Resch Rechtsanwälte:Infinus Haftungsdach - Schutz für geschädigte Anleger
13.11.2013548 Mal gelesen
Die Anleger der Future Business Gruppe haben durch das Infinus Haftungsdach keine Vorteile. Die Infinus AG haftet für Pflichtverletzungen der unter dem Infinus Haftungsdach vertraglich gebundenen Vermittler, soweit es die Vorschriften des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) betrifft ...

Freie Anlageberatung und Finanzdienstleistung

Seit der Umsetzung der Markets in Financial Instruments Directive (MiFID) im Jahre 2007, die bis dahin erlaubnisfrei mögliche Anlageberatung zu einer erlaubnispflichtigen Finanzdienstleistung. Die sogenannten freien Anlageberater standen vor der Hürde eines hohen finanziellen und administrativen Aufwandes eine eigene KWG-Erlaubnis zu erhalten. Hierzu zählen zum Beispiel die Vorgaben an die Ausstattung mit Eigenmitteln, Liquidität und Kreditgeschäfte, die Finanzdienstleistungsinstitute einzuhalten haben

 

Ausnahmetatbestand nach § 2 Abs. 10 KWG

Der Begriff Haftungsdach umschreibt den in § 2 Abs. 10 Satz 6 KWG geregelten bankaufsichtsrechtlichen Ausnahmetatbestand. Danach bedarf "ein Unternehmen, das keine Bankgeschäfte im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 betreibt und als Finanzdienstleistungen nur die Anlage- oder Abschlussvermittlung, das Platzierungsgeschäft oder die Anlageberatung ausschließlich für Rechnung und unter der Haftung eines Einlagenkreditinstituts oder eines Wertpapierhandelsunternehmens, das seinen Sitz im Inland hat oder nach § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 im Inland tätig ist, erbringt (vertraglich gebundener Vermittler)" keiner Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), wenn "das Einlagenkreditinstitut oder Wertpapierhandelsunternehmen als das haftende Unternehmen dies der Bundesanstalt anzeigt". Die Tätigkeit des vertraglich gebundenen Vermittlers wird in diesem Fall dem haftenden Unternehmen zugerechnet.

 

Das Infinus Haftungsdach

Die Infinus als Wertpapierdienstleistungsunternehmen hat nach eigenen Angaben rund 800 vertraglich gebundene Anlagevermittler unter dem Infinus Haftungsdach vereint.

 

Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW)

Die Infinus AG gehört als Wertpapierhandelsunternehmen der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) an. Geschädigte Kapitalanleger, die bei dem Erwerb von Orderschuldverschreibungen, Genussrechte oder dem Abschluss von nachrangigen Darlehen durch die vertraglich gebundenen Vermittler falsch beraten worden sind, werden jedoch nicht entschädigt.

 

Nach § 1 Abs. 4 Einlagensicherungs- und

Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG) erfolgt eine begrenzte Entschädigung nur für Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften. Nach dem EAEG sind das die Verpflichtungen eines Instituts zur Rückzahlung von Geldern, die Anlegern aus Wertpapiergeschäften geschuldet werden oder gehören und die für deren Rechnung im Zusammenhang mit Wertpapiergeschäften gehalten werden.

 

Die zivilrechtliche Haftung der Vermittler

Die zivilrechtliche Eigenhaftung der vertraglich gebundenen Vermittler ist durch das Infinus Haftungsdach nicht ausgeschlossen, da es insoweit nur die bereits dargestellten Vorschriften des KWG betrifft. Anlageberater und Anlagevermittler haften bei einer fehlerhaften Beratung, d. h wenn keine anlage- und anlegergerechte Beratung erfolgt ist.Hierfür steht dann die Vermögenshaftpflichtversicherung der Infinus AG ein.

 

Anleger der Future Business Gruppe, die Schuldverschreibungen oder Genussrechte der Future Business KG aA, der Prosavus AG oder anderer Unternehmen der Gruppe gezeichnet haben, sollten Ansprüche gegen die Anlagevermittler und Anlageberater genau prüfen lassen. Resch Rechtsanwälte führt für alle Anleger eine kostenfreie Ersteinschätzung durch.