Gerichte sprechen Anlegern der HCI Schiffsfonds Schadensersatz zu

Gerichte sprechen Anlegern der HCI Schiffsfonds Schadensersatz zu
05.09.2013344 Mal gelesen
Anleger der HCI Schiffsfonds können eine vollständige Rückabwicklung eines Anlagegeschäftes erreichen, wenn Sie im Vorfeld der Zeichnung falsch beraten worden sind. Für sicherheitsorientierte Anleger waren die HCI Schiffsfonds in jedem Fall ungeeignet.

Bekanntermaßen sind immer mehr Zielfonds der HCI Shipping Select Reihe in den vergangenen Monaten in Schwierigkeiten geraten. Zuletzt traten Schwierigkeiten beim MS City of Guangzhou auf. Bei diesem Containerschiff wurden Anleger aufgefordert frisches Geld nachzuschießen. Generell scheint es sehr fraglich, ob es für Anleger sinnvoll ist, weiteres Kapital in die einzelnen Fonds nachzuschießen. Die grundlegenden Probleme der Containerschiffe sind nach wie vor nicht gelöst. Es bestehen erhebliche Überkapazitäten, da in den zurückliegenden Jahren zu viele Containerschiffe aus Anlagegesichtspunkten über dem Marktbedarf gebaut worden sind. Zudem kämpft die Branche mit weiterhin sinkenden Chartereinnahmen. Schließlich besteht das Problem, dass zwischenzeitlich sehr große Containerschiffe am Markt nachgefragt werden, die die zumeist mittelgroßen und kleineren der HCI Shipping Select Reihe immer mehr Konkurrenz machen.

 

Es ist daher nicht anzunehmen, dass die HCI Schiffsfonds ihre Finanzierungsprobleme in absehbarer Zeit lösen können. Bei einer Insolvenz der einzelnen Zielschiffe wird im Rahmen der Zwangsversteigerung nur selten ein Erlös zu erzielen sein, der über die Darlehensverbindlichkeiten hinausgeht. Den Anlegern der HCI Shipping Select Reihe droht daher der Totalverlust.

 

Anleger haben jedoch die Möglichkeit Schadensersatz im Falle einer fehlerhaften Kapitalanlageberatung geltend zu machen. Die Gründe aus welchen die Gerichte den Anlegern Schadensersatz zusprechen sind unabhängig vom jeweiligen Einzelfond die Gleichen. Bei Schiffsfonds handelt es sich um einen geschlossenen Fond und somit um eine unternehmerische Beteiligung. Diese ist mit erheblichen Risiken verbunden und daher für sicherheitsorientierte Anleger nicht geeignet. Anleger die eine sichere Anlage wünschen, sind somit nicht anlegergerecht beraten worden. Sofern Anleger nicht auf das Totalverlustrisiko hingewiesen wurden, liegt auch keine objektgerechte Beratung vor.

 

Schließlich sind Anleger nach ständiger Rechtsprechung über die Provisionszahlungen aufzuklären, die die vermittelnden Anlageberater oder Banken, bzw. Sparkassen für die Vermittlung erhalten haben. Für diese Pflichtverletzung gilt die verkürzte Verjährungsfrist des WpHG nicht. Anleger können daher auch viele Jahre nach der Zeichnung der Fonds noch Schadensersatz geltend machen.

 

Anlegern ist in jedem Fall zu empfehlen, kein weiteres Kapital in die HCI Schiffsfonds nachzuschießen, bzw. dies allenfalls nach gründlicher Prüfung zu tun. Ferner raten wir Anlegern, mögliche Schadensersatzansprüche durch einen im Banken- und Kapitalmarktrecht tätigen Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. Dies gilt insbesondere für Anleger, die eine sichere Anlage gewünscht haben oder aber nicht vollständig über Provisionszahlungen aufgeklärt worden sind. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

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