BGH stärkt Rechte von Clerical Medical Anlegern

BGH stärkt Rechte von Clerical Medical Anlegern
16.08.2013419 Mal gelesen
Anleger des Clerical Medical sollten den eingetretenen Schaden nicht ohne Prüfung hinnehmen. Der BGH hat die Rechte der geschädigten Anleger soweit gestärkt, dass sehr gute Erfolgsaussichten in einem Klageverfahren bestehen. Richtig ist aber auch, dass jeder Einzelfall geprüft werden muss.

BGH stärkt Rechte von Clerical Medical Anlegern

Mit dem Produkt Wealthmaster Noble hat Clerical Medical in der Vergangenheit kreditfinanzierte Lebensversicherungen verkauft. Angedacht war, dass die Zinsen für das aufzunehmende Darlehen durch Ausschüttungen aus der Lebensversicherung abgedeckt werden sollten. Die Darlehenssumme sollte am Ende der Laufzeit durch einen Investmentfonds abgedeckt werden. Diesen Investmentfonds hat der jeweilige Anleger über Clerical Medical erworben.

 

Es stellte sich heraus, dass die Berechnungen dieses Models viel zu günstig waren. So konnte die Darlehenssumme bei Fälligkeit nicht durch den im Investmentfonds investierten Betrag getilgt werden.

 

Der BGH hat nun festgestellt, dass die Berechnungen von Anfang an unrealistisch gewesen sind.

 

Ferner wurde im Urteil festgestellt, dass Clerical Medical sich die Handlungen des Untervermittlers als Erfüllungsgehilfe zurechnen lassen muss. Betroffene Anleger haben oftmals einen Anspruch auf Erfüllung der vorgesehenen Auszahlungspläne. In einigen Fällen ist der Anspruch jedoch auch auf Schadensersatz gerichtet. Der BGH stellte fest, dass Anleger auch auf das Risiko einer möglichen Unterdeckung hingewiesen werden mussten. Bei diesem Geschäftsmodel bestand die sehr konkrete Gefahr, dass der investierte Betrag nicht zur Deckung der Darlehenssumme ausreichen würde.

 

Die Feststellungen des BGH führen allerdings nicht automatisch dazu, dass jedem Anleger ein Schadensersatzanspruch gewährt wird. Vielmehr muss jeder Einzelfall gesondert geprüft und ggf. vor Gericht durchgesetzt werden.

 

Bei Einreichung der entsprechenden Unterlagen informieren wir Anleger über ihre Ansprüche und die Möglichkeit einer eventuellen Schadensersatzklage. Zu dem informieren wir über die möglichen Kosten einer Schadensersatzklage.

 

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