BAC-Fonds: Sparkasse Bremen muss geschädigtem Anleger Schadensersatz zahlen

BAC-Fonds: Sparkasse Bremen muss geschädigtem Anleger Schadensersatz zahlen
06.08.2013401 Mal gelesen
Die Sparkasse Bremen AG muss einem Anleger des BAC-Lebensversicherungsfonds Life Trust Elf GmbH & Co. KG Schadensersatz zahlen.

Das Hanseatische Oberlandesgericht in Bremen hat es am 14. Juni 2013 bestätigt: Die Sparkasse Bremen AG muss einem Anleger, der sich 2008 mit 30.000 Euro zuzüglich fünf Prozent Agio am BAC-Lebensversicherungsfonds Life Trust Elf GmbH & Co. KG beteiligt hat, den entstandenen Schaden ersetzen.

Der Fall: Die Sparkasse Bremen AG hat den von Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) vertretenen Kläger bei der Kapitalanlage beraten. Bei der Beteiligung handelt es sich um einen geschlossenen Fonds, der in US-amerikanische Risikolebensversicherungen investiert. Das Fondskonzept sieht vor, dass die Fondsgesellschaft die Versicherungsprämien weiterzahlt und beim Ableben der versicherten Person die Ablaufleistung erhält. Allerdings droht den Anlegern aufgrund konzeptioneller Fehler ein erheblicher wirtschaftlicher Schaden. In Bremen wurden diese Beteiligungen über die Sparkasse Bremen AG und die nordwest finanz-vermögensberatung Gesellschaft der Sparkasse in Bremen mbH (nwf), eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der Sparkasse Bremen AG, vertrieben.

Die Sparkasse Bremen AG hat den von hrp vertretenen Kläger nicht über Provisionen aufgeklärt, die an die Sparkasse und an ihre Tochtergesellschaft nwf für die Vermittlung der Fondsbeteiligung gezahlt wurden. Das Landgericht Bremen hatte die Sparkasse Bremen AG deshalb bereits am 21. November 2012 zu Schadensersatz in Höhe von 31.500 Euro zuzüglich Verzugszinsen verurteilt. Diese Entscheidung ist jetzt durch das Oberlandesgericht bestätigt worden. Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde nicht zugelassen. Dagegen kann die Sparkasse Bremen AG Beschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen. Dieser wird dann prüfen, ob das Oberlandesgericht die Revision hätte zulassen müssen. Wird dies verneint, ist das Urteil rechtskräftig.

"Wir gehen davon aus, dass mehrere Angaben im Verkaufsprospekt fehlerhaft sind", sagt Rechtsanwalt Theo Wiewel von hrp. "Deshalb können auch Anleger, die die Beteiligung nicht über die Sparkasse Bremen AG, sondern über die nwf erworben haben, Schadensersatz verlangen. Ende dieses Jahres droht allerdings die Verjährung der Ansprüche. Die geschädigten Anleger der verschiedenen BAC-Lebensversicherungsfonds sollten sich deshalb frühzeitig anwaltlich beraten lassen", empfiehlt der Bremer Anwalt.

Mehr Informationen: www.hahn-rechtsanwaelte.de

Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft
Marcusallee 38
28359 Bremen
Tel.: 0421 - 246 850
Fax: 0421 - 246 8511
E-Mail: info@hahn-rechtsanwaelte.de
www.hahn-rechtsanwaelte.de 
 

Zum Kanzleiprofil:

Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) wird im JUVE, Handbuch für Wirtschaftskanzleien 2012/2013, erneut als "häufig empfohlene Kanzlei" bei den bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz genannt. Der Kanzleigründer, Rechtsanwalt Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren, seine Partnerin, Rechtsanwältin Dr. Petra Brockmann seit mehr als 10 Jahren ausschließlich im Bank- und Kapitalmarkt tätig. Peter Hahn und Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft vertritt ausschließlich Kapitalanleger. Für die Kanzlei sind zurzeit achtzehn Anwälte tätig, davon acht Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Hrp verfügt über Standorte in Bremen, Hamburg und Stuttgart.