Solen AG (vormals: Payom Solar AG) – Es geht Schlag auf Schlag Richtung Insolvenzplan

Solen AG (vormals: Payom Solar AG) – Es geht Schlag auf Schlag Richtung Insolvenzplan
09.07.2013833 Mal gelesen
Die Solen AG ist nun in der Regelinsolvenz. Eine Gläubigerversammlung sämtlicher Insolvenzgläubiger ist für den 6. August 2013 angekündigt.

Insolvenzverfahren der Solen AG / Forderungsanmeldung / Gläubigerversammlung

Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten Sie heute über die neuesten Entwicklungen im Fall des Insolvenzverfahrens der Solen AG unterrichten.
Das Insolvenzgericht Meppen hat am 1. Juli 2013 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Solen AG eröffnet.

Zum Insolvenzverwalter wurde

Herr Rechtsanwalt Heinrich Stellmach
Kollegienwall 3-4
49074 Osnabrück
Tel.: 0541-18170
Fax: 0541/1817210

bestimmt. Der Termin zur Forderungsanmeldung wurde auf den 6. August 2013 gelegt.

SdK rät zur Forderungsanmeldung

Da nicht damit zu rechnen ist, dass bis zum 6. August 2013 ein gemeinsamer Vertreter der Anleiheinhaber gewählt werden wird, welcher die Forderungen der Anleiheinhaber im Kollektiv anmelden könnte, müssen alle Anleiheinhaber ihre Forderungen zunächst individuell beim Insolvenzverwalter zur Insolvenztabelle anmelden. Wer seine Forderungen nicht anmeldet, hat keinen Anspruch auf die ihm zustehende Insolvenzquote. Zwar ist es auch nach dem 6. August 2013 möglich, Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden, jedoch verursacht dies zusätzliche Kosten, welche dem Gläubiger in der Regel vom Insolvenzgericht in Rechnung gestellt werden. Für Mitglieder der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. haben wir unter http://www.sdk.org/pressemitteilung.php?action=detail&pmID=691 ein Musterformular zur Anmeldung der Forderung aus der Anleihe der Solen AG inklusive einer Ausfüllhilfe zum Download bereitgestellt (Diese Vorlagen dürfen wir aus rechtlichen Gründen nur unseren regulären Mitgliedern zur Verfügung stellen). Die Forderungsanmeldung muss in doppelter Ausfertigung zusammen mit einem Depotauszug bis zum 6. August an den Insolvenzverwalter an obenstehende Adresse gesendet werden.

Gläubigerversammlung

Der Termin zur Gläubigerversammlung wurde auf den Dienstag, 20. August 2013, 10:00 Uhr bestimmt. Diese findet im Saal 2 des Amtsgerichts Meppen, Obergerichtsstraße 20, in 49716 Meppen, statt. Die SdK wird an der Gläubigerversammlung teilnehmen und über die Ergebnisse der Versammlung berichten. Für diejenigen Anleiheinhaber, die nicht selbst an der Gläubigerversammlung teilnehmen können, bietet die SdK eine kostenlose Stimmrechtsvertretung an. Sofern Sie an der Stimmrechtsvertretung Interesse haben, benötigen wir eine von Ihnen ausgefüllte und unterschriebene Vollmacht und eine so genannte Sperrbescheinigung. Darunter versteht man einen in Textform erstellten besonderen Nachweis der Depotbank, welcher einen Sperrvermerk der Depotbank zugunsten einer Hinterlegungsstelle bis zum Ablauf der Gläubigerversammlung enthält. Die Anleihen müssen also bis einschließlich 20. August 2013 gesperrt gehalten werden. Die Bescheinigung muss den Inhaber, dessen Anschrift, die Anzahl und den Nennwert der Anleihen und den Sperrzeitraum unbedingt enthalten! Ein Formular zur Bevollmächtigung finden Sie unter http://www.sdk.org/pressemitteilung.php?action=detail&pmID=692 zum Download.

Die ausgefüllte und unterschriebene Vollmacht senden Sie bitte zusammen mit der Sperrbescheinigung bis zum 9. August 2013 an folgende Adresse:SdK

Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V
Hackenstr. 7b
80331 München

Aus Sicht der SdK ist eine Teilnahme an der Gläubigerversammlung wichtig, da auf dieser wichtige Beschlüsse bezüglich des weiteren Verlaufs des Insolvenzverfahrens gefasst werden können. So wird neben einer Wahl des Insolvenzverwalters auch eine Abstimmung über das weitere Vorgehen stattfinden.

Insolvenzplan angekündigt

Wie einer Pressemitteilung der Solen AG vom 3. Juli 2013 zu entnehmen ist, soll ein so genanntes Insolvenzplanverfahren durchgeführt werden. Solche Verfahren sehen die Fortsetzung des wesentlichen Geschäftsbetriebs vor und dienen der Sanierung des Unternehmens. Wie mehrere vergleichbare Verfahren der jüngeren Vergangenheit gezeigt haben, kann dies jedoch für die betroffenen Anleger schmerzhafte Einschnitte zur Folge haben. Deshalb sollten Gläubiger das Vorgehend des Insolvenzverwalters gründlich prüfen, um sicher zu gehen, dass das Insolvenzplanverfahren gegenüber einer Liquidation der Gesellschaft vorteilhafter ist. Glaubt man den Aussagen der Gesellschaft, dass die Tochtergesellschaften im Ausland äußerst zufriedenstellend laufen und in Großbritannien, in den Niederlanden und in den USA weiterhin schwarze Zahlen erwirtschaftet werden, so könnte ein Insolvenzplanverfahren jedoch aus Sicht der SdK für die Anleiheinhaber tatsächlich vorteilhaft sein.

Wahl eines Gläubigervertreters

Anleihegläubiger und Aktionäre haben bislang keine Möglichkeit und keinen Ansprechpartner, um sich über Einzelheiten der Insolvenz kundig zu machen. Ausweislich einer mündlichen Mitteilung des Insolvenzverwalters wurde ein Gläubigerausschuss bestellt. Die diesbezügliche Bekanntmachung durch das Insolvenzgericht steht aber noch aus. Ebenso wurde noch keine Gläubigerversammlung der Anleihegläubiger zur Wahl eines gemeinsamen Vertreters (Gläubigervertreters) einberufen. Dies hat gem. § 19 Abs. 2 S. 1 SchVG unverzüglich nach Insolvenzeröffnung zu erfolgen. Gerade im Fall der Solen AG ist eine zeitnahe und offene Information Anleiheinhaber dringend notwendig, da nach den eigenen Bekundungen des Unternehmens das zuvor erwähnte Insolvenzplanverfahren, welche die Fortsetzung des Geschäftsbetriebs vorsieht, durchgeführt werden soll. Hierzu ist es aus Sicht der SdK wichtig, dass ein Vertreter der Anleihegläubiger den Fortgang des Insolvenzplanverfahrens überwacht, um auszuschließen, dass die Gläubiger durch eine Fortsetzung eines eventuell defizitären Geschäftsbetriebes weiter geschädigt werden. Ferner muss sichergestellt werden, dass die Anleiheinhaber an eventuellen Erfolgen gerecht partizipieren. Die SdK wird sich daher dafür einsetzen, dass es in naher Zukunft zu einer Wahl eines gemeinsamen Vertreters kommt, welcher die Interessen der Anleiheinhaber im Insolvenzverfahren repräsentieren kann.
Für Fragen stehen wir unseren Mitgliedern unter 089 / 2020846-17 oder unter info@sdk.org gerne zur Verfügung.


München, den 9. Juli 2013

SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Hinweis: Die SdK hält Anleihen und eine Aktie der Solen AG!

RA Dr. Franz Wagner, Tel. 089-652001, E-Mail wagner@finck-partner.de