Resch Rechtsanwälte: Niederlage für Postbank in Sachen Rentadomo vor dem BGH

Resch Rechtsanwälte: Niederlage für Postbank in Sachen Rentadomo vor dem BGH
21.05.2013408 Mal gelesen
Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 26.03.2013 die Beschwerde der Postbank als Rechtsnachfolgerin der BHW gegen das Urteil des Oberlandgerichts Celle zurückgewiesen. Damit gilt, dass die Postbank in vollem Umfange für falsche Prospektangaben aus dem Rentadomo-Komplex haftet.

Im Februar 2012 hatte das OLG Celle in einem von der Anlegerschutzkanzlei Resch Rechtsanwälte geführten Prozess festgestellt, dass die prospektierten Angaben zur Miete grob falsch waren und dass das BHW davon Kenntnis haben musste. Die dramatischen Abweichungen der prognostizierten von den tatsächlichen Mieteinnahmen führte schnell zur Schieflage der Rentadomo-Fonds.

Die Anleger haben Ansprüche auf Schadensersatz in der Weise, dass sie das zur Finanzierung der Beteiligung eingesetzte BHW-Darlehen nicht zurückzahlen müssen und bereits gezahlte Zinsen erstattet erhalten. Dieses geschieht Zug um Zug gegen Abtretung der Fondsbeteiligung. Die Anleger werden so gestellt, als hätten sie sich niemals an dem Rentadomo-Fonds beteiligt. Ein optimales Ergebnis für viele hundert Anleger.

Auch für Anleger der Rentadomo-Fonds, die ihre Rechte nicht rechtzeitig vor Ablauf der absoluten Verjährungsfrist wahrgenommen haben, bietet das Urteil eine Chance. Zwar sind die Ansprüche inzwischen verjährt, trotzdem steht den Anlegern ein Zurückbehaltungsrecht im Hinblick auf das noch offene Darlehen zu. Einfach gesagt: Die Anleger brauchen die noch offenen Kredite nicht zurückzuzahlen. Dieses Zurückbehaltungsrecht verjährt nicht!

Wenn Sie zu diesen Anlegern gehören, die brav noch weiter bezahlen, sollten Sie sich diesen Ausstieg überlegen.

Resch Rechtsanwälte erstellen für Sie eine kostenfreie Ersteinschätzung!