S&K Fonds insolvent: Jetzt müssen Anleger ihre Interessen bündeln und Rechte sichern!

S&K Fonds insolvent: Jetzt müssen Anleger ihre Interessen bündeln und Rechte sichern!
19.04.2013510 Mal gelesen
Mehrere Fonds der S&K Gruppe haben Insolvenz angemeldet. Für Anleger bedeutet dies, dass sie ihre Interessen bündeln und spezialisierte Rechtsanwälte beauftragen sollten, um im Insolvenzverfahren ihre Rechte durchzusetzen. Außerdem sollten Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

Nun ist es passiert, die Skandalwelle um S&K erfasst deren Fonds und damit die Anleger direkt. Folgende S&K Fonds haben nach Pressenberichten Insolvenz angemeldet: Deutsche S&K Sachwerte GmbH & Co. KG (Anlegergelder: rund 38,7 Millionen Euro), Deutsche S&K Sachwerte 2 GmbH & Co. KG (rund 28,2 Millionen Euro), Deutsche S&K Sachwerte 3 GmbH & Co. KG, S&K Investment (4,8 Millionen Euro), S&K Investment Plan GmbH & Co. KG, S&K Real Estate Value Added Fondsgesellschaft mbH & Co. KG (rund 34 Millionen Euro). Sorgen muss man sich zudem machen um die MIDAS Mittelstandsfonds Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6 GmbH & Co. KGs. Diese sind von der S&K Gruppe 2011 übernommen wurden.

Anleger sollten jetzt zweigleisig agieren: Zum einen gilt es, seine Rechte im (vorläufigen) Insolvenzverfahren zu wahren, damit dort wegen Unachtsamkeit kein Rechtsverlust eintritt. Denn der Insolvenzverwalter ist nicht Vertreter eines jeden einzelnen Anlegers, sondern wahrt die Gläubigerinteressen nur insgesamt. Einen besonderen "gemeinsamen Vertreter", wie bei Unternehmensanleihen möglich, gibt es für Fonds-Anleger nämlich nicht. Das heißt, einzelne Anleger müssen sich selbst helfen. Dies gilt insbesondere, wenn (wie zu befürchten steht), der Insolvenzverwalter an Anleger gezahlte Fonds-Ausschüttungen zurückfordern wird. Dies kann er, falls es sich bei den gezahlten Ausschüttungen um sog. zurückgewährte Einlagen handelt. Dies ist bei geschlossenen Fonds zumeist immer der Fall. Da ein Insolvenzverfahren also, zudem in einem solchen Ausmaß wie bei den S&K-Fonds, viele rechtliche und tatsächliche Gefahren mit sich bringt, ist es ratsam, wenn Anleger einen spezialisierten Rechtsanwalt mit der Rechtsberatung und Rechtsvertretung beauftragen.

Zum anderen sollten Anleger Schadensersatzansprüche geltend machen. Nach den bisherigen Ermittlungsergebnissen der Staatsanwaltschaft bestehen solche Ansprüche wegen Kapitalanlagebetrug zweifelsohne. Zur Geltendmachung dieser Ansprüche ist wiederum die Beauftragung eines spezialisierten Rechtsanwalts sinnvoll.

Die Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte ist bereits von einer Vielzahl von S&K-Anlegern mit der Vertretung im Insolvenzverfahren beauftragt. Zudem prüft die Kanzlei im Zusammenhang mit der S&K-Gruppe ebenfalls im Auftrag einer Vielzahl von Anlegern Schadensersatzansprüche in jede Richtung und gegen alle in Betracht kommenden Verantwortlichen bei der S&K. Zudem hat Dr. Späth & Partner für S&K-Anleger bspw. bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt konkret Auskünfte zu Schäden und beschlagnahmten Vermögenswerten erfragt. Anleger profitieren auch von der von Dr. Späth & Partner unterhaltenen Interessengemeinschaft S&K, die Erkenntnisse und Rechtsdurchsetzung bündelt.

Dr. Späth & Partner ist bereits seit über 10 Jahren fast ausschließlich im Bank-, Insolvenz- und Kapitalmarktrecht tätig und konnte große Erfolge für ihre Mandanten erzielen, - nicht nur allgemein im Bank- und Kapitalmarktrecht, sondern ganz speziell auch in Fällen, in denen Anleger mit betrügerischen Immobilienfonds und Schneeballsystemen Verluste erlitten haben. So waren die Rechtsanwälte von Dr. Späth & Partner schon bei vielen Anlage-Skandalen, beispielsweise DM Beteiligungen, WBG Leipzig-West AG, First Real Estate, EECH AG sowie GlobalSwissCapital AG für Anleger erfolgreich. Insgesamt wurden in diesen Fällen von der Kanzlei bislang weit über 1.000 Anleger vertreten. Gleiches gilt für die Rechtsdurchsetzung wegen Einlagen, die an Fonds-Anleger zurückgewährt worden waren: Hier haben die Rechtsanwälte von Dr. Späth & Partner schon mehrere hundert Anleger-Fälle betreut.

Kontakt:

Rechtsanwalt Dr. Marc Liebscher

Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte

Kurfürstendamm 102, 10711 Berlin

www.dr-spaeth.com; liebscher@dr-spaeth.com

Tel.: 0049 / (0) 30 88 70 16 17, Fax: 0049 / (0) 30 88 72 94 61