SHB Innovative Fondskonzepte AG, GmbH Insolvenz – SHB Fonds betroffen?

SHB Innovative Fondskonzepte AG, GmbH Insolvenz – SHB Fonds betroffen?
04.03.20131594 Mal gelesen
Die FIHM AG, die SHB Innovative Fondskonzepte AG und die SHB Innovative Fondskonzepte GmbH stellten Insolvenzanträge. Was bedeuteten diese Insolvenzanträge für die SHB Fonds?

Gleich drei Insolvenzanträge binnen weniger Tage im Umfeld der SHB Fonds. Zunächst meldete am 22.02.2013 die FIHM Fonds und Immobilien Holding AG, die Muttergesellschaft des Fondsanbieters SHB AG, einen Insolvenzantrag ein. Eine Woche später wurde bekanntgeben, dass zwei weitere SHB Gesellschaften ebenfalls den Gang zum Insolvenzgericht antreten mussten. Es handelt sich hierbei um die SHB Innovative Fondskonzepte AG und die SHB Innovative Fondskonzepte GmbH.

 

Was bedeutet der Insolvenzantrag für die SHB Fonds?

 

Haben diese drei Insolvenzen Konsequenzen für die sechs SHB Fonds? Eine Insolvenz der SHB Fonds liegt nicht vor, denn die Pleiten der SHB Gesellschaften wirken sich nicht direkt auf die Fondsgesellschaften aus. Denn die SHB Fonds bilden rechtlich eigenständige Gesellschaften, d.h. die Insolvenzen betreffen sie nicht. Welche praktischen Konsequenzen sich ergeben, kann momentan noch nicht mit Sicherheit festgestellt werden.

 

Bereits zuvor mussten die Anleger der Fonds SHB Renditefonds 6, SHB Fonds Fürstenfeldbruck und München sowie SHB Altersvorsorgefonds sich im Februar 2013 bereits mit anderen schlechten Nachrichten auseinandersetzen. So wurde ihnen im Anschreiben einer - durchaus kontroversen - Abstimmung mitgeteilt, dass die wirtschaftliche Lage ihres Fonds schlecht sei. Für Wirbel sorgte jedoch vor allem eine Großrazzia bei der S&K Gruppe. Deren Gründer waren erst vor wenigen Monaten bei FIHM AG eingestiegen.

 

Es gibt auch rechtliche Optionen, die nicht von den noch laufenden Ermittlungen abhängen

 

Anleger des SHB Altersvorsorgefonds, des SHB Renditefonds 6 oder des SHB Fonds Fürstenfeldbruck und München, die angesichts dieser Ereignisse rechtlichen Beistand wünschen, sollten sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Ein Fachanwalt kann prüfen, welche Optionen den Anlegern offen stehen. Denn es gibt rechtliche Optionen, die nicht vom Ausgang des noch laufenden Ermittlungsverfahrens abhängen. Davon unabhängig können sich Anleger der SHB Interessengemeinschaft der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen anschließen.

 

Weitere Informationen:

Infoseite SHB Fonds

Infoseite SHB Interessengemeinschaft der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Einsteinallee 3

77933 Lahr

Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0

Fax: 07821 / 92 37 68 - 889

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