SHB Altersvorsorgefonds: Weitere Insolvenzen bei SHB Gesellschaften

SHB Altersvorsorgefonds: Weitere Insolvenzen bei SHB Gesellschaften
02.03.2013563 Mal gelesen
Erneut müssen die Anleger des Immobilienfonds SHB Altersvorsorgefonds sich mit schlechten Nachrichten auseinandersetzen: Zwei SHB Gesellschaften meldeten Insolvenz an.

Gleich am ersten Tag des März 2013 müssen die Anleger des SHB Altersvorsorgefonds ein weitere zwiespältige Nachricht verkraften: Auf der Homepage des Fondsanbieters SHB wird mitgeteilt, dass es im Umfeld des Fonds zu weiteren Insolvenzanmeldungen gekommen sei. Betroffen seien demnach die Gesellschaften SHB Innovative Fondskonzepte AG und SHB Innovative Fondskonzepte GmbH, die am 22.02.2013 Insolvenz anmeldeten. Bereits zuvor war die Insolvenzanmeldung der FIHM AG bekannt geworden. Die Insolvenzanmeldung als solche betrifft den SHB Altersvorsorgefonds selbst nicht unmittelbar. Der Fonds ist eine selbstständige Gesellschaft.

 

Für die Anleger des SHB Altersvorsorgefonds ist dies nicht der erste Anlass, sich mit ihrem Fonds auseinander zu setzen. Bereits Anfang Februar 2013 sorgte ein Schreiben der Geschäftsführung des SHB Altersvorsorgefonds für Aufregung bei den Anlegern. In jenem Schreiben vom 28.01.2013 ließ die Geschäftsführung des Fonds die Anleger wissen, dass sie die wirtschaftlich Lage des Fonds als kritisch einstufe. Die zweite Entwicklung betraf das Umfeld des SHB Altersvorsorgefonds: Mitte Februar wurde von der Staatsanwaltschaft Frankfurt eine Razzia bei der S&K Gruppe durchgeführt, da Verantwortliche der Immobiliengruppe des Betrugs und der Untreue verdächtigt werden. Die Immobiliengruppe ist durch das Engagement der beiden Gründer der S&K Gruppe bei der FIHM Fonds und Immobilien Holding München AG mit dem Fondsanbieter verbunden. Die Ermittlungen dauern noch an, sodass deren Ergebnis zur Stunde noch nicht feststeht.

 

Anleger des SHB Altersvorsorgefonds, die angesichts der Entwicklung der letzten Zeit rechtlichen Beistand wünschen, sollten sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Ein Fachanwalt kann prüfen, welche rechtlichen Möglichkeiten den Anlegern offen stehen. Weiterhin können sich Anleger der immer noch wachsenden SHB Interessengemeinschaft der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen anschließen.

 

Weitere Informationen:

Infoseite SHB Fonds

Infoseite SHB Interessengemeinschaft der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Einsteinallee 3

77933 Lahr

Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0

Fax: 07821 / 92 37 68 - 889

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