SHB Renditefonds 6 und der Schlusspunkt des Februar 2013: Insolvenzantrag der FIHM AG

SHB Renditefonds 6 und der Schlusspunkt des Februar 2013: Insolvenzantrag der FIHM AG
28.02.2013300 Mal gelesen
Die Anleger des Immobilienfonds SHB Renditefonds 6 haben einen ereignisreichen Februar 2013 hinter sich. In dem vergangenen Monat mussten sich die Anleger des Fonds sich mit drei zwiespältigen Nachrichten auseinandersetzen.

Innerhalb der wenigen Tage des Februar 2013 mussten die Anleger des SHB Renditefonds 6 sich wegen verschiedener Ereignisse gleich dreimal mit ihrer Fondsbeteiligung auseinandersetzen. Die neueste Entwicklung ist der Insolvenzantrag der FIHM AG, der Muttergesellschaft des Fondsanbieters SHB Innovative Fondskonzepte AG. Die FIHM AG reichte am 22.02.2013 einen entsprechenden Antrag bei Gericht ein. Die Insolvenzanmeldung als solche betrifft den SHB Fonds Fürstenfeldbruck und München nicht direkt, da es sich bei dem Fonds um eine eigenständige Gesellschaft handelt. Die Insolvenzanmeldung betrifft den Fonds daher nicht automatisch mit.

 

Anleger mussten sich im Februar bereits mit der Abstimmung und der S&K Krise auseinandersetzen

 

Bereits Anfang Februar sorgte ein Schreiben der Geschäftsführung des SHB Renditefonds 6 für Aufregung bei den Anlegern, da sie erfahren mussten, dass die Geschäftsführung den Fonds in einer wirtschaftlich kritischen Lage wähnt. Mitte Februar ließ die Staatsanwaltschaft Frankfurt eine Razzia bei der S&K Gruppe vornehmen, da Verantwortliche der Immobiliengruppe des Betrugs und der Untreue verdächtigt werden. Die Immobiliengruppe ist durch das Engagement der beiden Gründer der S&K Gruppe bei der FIHM Fonds und Immobilien Holding München AG, der Muttergesellschaft der SHB Innovative Fondskonzepte AG, mit dem Fondsanbieter verbunden. Die Ermittlungen dauern noch an, sodass deren Ergebnis zur Stunde noch nicht feststeht.

 

Anleger des SHB Renditefonds 6, die angesichts der Entwicklung der letzten Zeit rechtlichen Beistand wünschen, sollten sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Ein Fachanwalt kann prüfen, welche rechtlichen Möglichkeiten den Anlegern offen stehen. Weiterhin können sich Anleger der immer noch wachsenden SHB Interessengemeinschaft der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen anschließen.

 

Weitere Informationen:

Infoseite SHB Fonds

Infoseite SHB Interessengemeinschaft der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

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