R&I Immobilienfonds Nr. 1: Kanzlei Cäsar-Preller erstreitet Berufungsurteil gegen Gründungsgesellschafterin

R&I Immobilienfonds Nr. 1:  Kanzlei Cäsar-Preller erstreitet Berufungsurteil gegen Gründungsgesellschafterin
29.01.2013313 Mal gelesen
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat in einem aktuellen Urteil vom 21.12.2012 (Az. 2 U 296/11) die Gründungsgesellschafterin des R&I Immobilienfonds Nr. 1, die IVB Immobilienverwaltungs- und Beteiligungs GmbH (nicht zu verwechseln mit der insolventen Fondsgesellschaft!) zum Schadensersatz ...

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat in einem aktuellen Urteil vom 21.12.2012 (Az. 2 U 296/11) die Gründungsgesellschafterin des R&I Immobilienfonds Nr. 1, die IVB Immobilienverwaltungs- und Beteiligungs GmbH (nicht zu verwechseln mit der insolventen Fondsgesellschaft!) zum Schadensersatz wegen Prospekthaftung verurteilt. Dem durch die Rechtsanwaltskanzlei Joachim Cäsar-Preller in Wiesbaden vertretenen Anleger wurde der vollständige Anlagebetrag abzüglich der erhaltenen Ausschüttungen und Zug um Zug gegen Rückgabe der Beteiligung zugesprochen.

 

Dabei weist die Beteiligung aktuell nur noch einen Wert von Null auf, zumal die eigentliche Fondsgesellschaft längst insolvent ist.

 

Nach Angaben von Rechtsanwalt Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, sei es daher umso erfreulicher, dass das Berufungsgericht - genau wie die erste Instanz - nunmehr die Gründungsgesellschafterin auf Grundlage der Prospekthaftung verurteilt habe.

 

"Der Prospekt klärt über die vorhandenen Risiken nur unzureichend auf. Gerade vor dem Hintergrund, dass schwerpunktmäßig Anleger geworben wurden, welche nach einer sicheren Altersvorsorge suchten. Hier hätten viel deutlichere Hinweise auf die unternehmerische Beteiligung und die Verlustrisiken erfolgen müssen", so Rechtsanwalt Cäsar-Preller.

 

Sollte die IVB gegen das Urteil keine Revision einlegen, wird die Entscheidung des OLG rechtskräftig werden. Dies dürfte dann auch Anlegern anderer Immobilienfonds sicherlich Mut machen, denn einige der Ausführungen in der mündlichen Verhandlung des OLG lassen sich nach Angaben von Rechtsanwalt Cäsar-Preller auch ohne Weiteres auf andere Fälle übertragen.