Ownership Tonnage III: Retten die Kapitalerhöhungen den Fonds noch?

Ownership Tonnage III: Retten die Kapitalerhöhungen den Fonds noch?
10.12.2012621 Mal gelesen
10.12.2012: Ist der Fonds nach zwei Kapitalerhöhungsrunden noch zu retten?

Die globale Finanzkrise 2008 hat sich auf viele Schiffsfonds negativ ausgewirkt. Auch die aktuelle Entwicklung der Weltwirtschaft gibt keinen Grund zur Annahme, dass sich die Situation in absehbarer Zeit verbessern wird. Im Gegenteil: Bei den Schiffsfonds hat der weltweite Rückgang des Containerumschlags sowie der Charterraten bereits zu zahlreichen Insolvenzen geführt.Die Experten sind sich einig, dass weitere Insolvenzen folgen werden.

 

Mitunter kann eine Insolvenz nur durch finanzielle Sanierungsbeiträge der Anleger abgewendet werden. Diese stehen dann vor der Frage, ob sie weitere Geldmittel in ein möglicherweise nicht mehr zu rettendes Unternehmen einlegen sollen. Bis auf wenige Ausnahmefälle sind die angedachten Sanierungskonzepte aber nicht in der Lage, die Fondsgesellschaften dauerhaft zu stabilisieren. Die Fondsanleger sollten deshalb bedenken, dass ein Insolvenzverwalter  Ausschüttungen zurückfordern kann, die sie erhalten haben.

 

Auch der Fonds Ownership Tonnage III  hat die Krise deutlich zu spüren bekommen:

Bereits 2010 kam es zu einem Sanierungsversuch. Die Anleger haben weiteres Geld investiert. Im Januar 2012 wurden die Anleger dann darüber informiert, daß der Fonds einen zusätzlichen Kapitalbedarf von 5.800.000 hat. Die Anleger sollten dies zur Verfügung stellen und wenigstens die Ausschüttungen von 9,5 % zurückzahlen.

 

Nachdem seit 2009 die Tilgungen auf die Darlehen ausgesetzt werden konnten, sind nunmehr pro Schifffahrtsgesellschaft 11 bzw. 12 Quartalsraten rückständig und wurden an das Laufzeitende der Darlehen verlagert. Für 2012 fordern die finanzierenden Banken die jeweils vollen Jahrestilgungen. Mit dem aktuellen Charterratenniveau können diese aber nicht geleistet werden. Die Gefahr einer Insolvenz ist daher sehr nahegerückt!

 

Die Beteiligung wurde den Anlegern als sichere Anlage angeboten. Nicht aufgeklärt wurde darüber, daß es sich bei einer Schiffsfondsbeteiligung immer um eine unternehmerische Beteiligung handelt, die ein Totalverlustrisiko in sich trägt.

 

Inzwischen haben viele Gerichte entschieden, daß geschlossene Fonds grundsätzlich nicht zur Altersvorsorge geeignet sind, weil sie hochspekulativ sind.

 

Beim Schiffsfonds Ownership Tonnage III wurden erhebliche Teile des Anlagekapitals für Vergütungen bzw. Provisionen des Vertriebs verwendet. Nach der einschlägigen BGH-Rechtsprechung hätten die Anleger hierauf vom Berater explizit hingewiesen werden müssen, egal, ob dies eine Bank oder ein freier Anlageberater war. In den uns bekannten Fällen ist dies regelmäßig nicht geschehen, weshalb schon allein deshalb Schadensersatzansprüche bestehen können.

  

Beteiligungen an geschlossenen Fonds sind nach der Rechtsprechung grundsätzlich für die Altersvorsorge und Alterssicherung ungeeignet, außerdem handelt es sich nach Ansicht vieler Gerichte um eine hochspekulative Anlage, die das Totalverlustrisiko bereits in sich trägt.

 

Auf diese weitreichende Befugnisse der finanzierenden Banken und die daraus resultierenden Risiken hätten aber die Berater hinweisen müssen.

 

Viele Anleger hatten in den Beratungen den Eindruck gewonnen, daß es sich bei einem Schiffsfonds m eine sichere Sache handeln würde. Die Anleger wurden nicht über die lange Kapitalbindung aufgeklärt, und die meisten wissen auch nicht, daß die Fondsgesellschaft bereits ausgeschüttete Gelder wieder zurückfordern kann.

 

Gerade die jüngere Entwicklung in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) und auch der Oberlandes- und Landgerichte hat enorm verbesserte Möglichkeiten geschaffen, den Anlageberater bzw. die beratende Bank auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen. So kann bereits der Umstand, dass der Anleger vor dem Beitritt nicht über die konkrete Höhe der Provisionen des Beraters bzw. des Beratungsunternehmens aufgeklärt wurde, zu einer Haftung wegen fehlerhafter Anlageberatung führen.

 

Es gibt darüber hinaus zahlreiche andere Ansatzpunkte, über die die Anleger nicht korrekt aufgeklärt worden sind.

 

Von Monat zu Monat steigt daher das Risiko, daß die Kapitalanleger am Ende ganz leer ausgehen.

 

Vorgeschlagene Sanierungskonzepte sollten die Anleger gut prüfen, bevor sie schlechtes Geld dem guten hinterherwerfen.

 

Bis auf wenige Ausnahmefälle sind bei geschlossenen Fonds die angedachten Sanierungskonzepte meistens nicht in der Lage, die Fondsgesellschaften dauerhaft zu stabilisieren. Die Fondsanleger sollten bedenken, dass spätestens ein Insolvenzverwalter die erhaltenen Ausschüttungen zurückfordern kann und dies in der Regel auch macht.

 

Das Risiko eines Totalverlustes ist durch die bekannt schlechte Entwicklung in greifbare Nähe gerückt.

 

Bevor das Kind endgültig in den Brunnen gefallen ist, sollten Sie handeln! Lassen Sie Schadensersatzansprüche gegen Ihre Berater prüfen, bevor es zu spät ist!

 

Unsere Fachanwaltskanzlei ist bereits in zahlreichen Fällen gegen die Berater beauftragt. Wir beraten Sie gerne hierzu!