Nordcapital Schiffsportfolio 1: Schiffsfonds meldet Kapitalbedarf an

Nordcapital Schiffsportfolio 1: Schiffsfonds meldet Kapitalbedarf an
12.11.2012396 Mal gelesen
Die Anleger des Nordcapital Schiffsportfolio 1 sollen dem Schiffsfonds ein Darlehen geben. Anleger können sich bei einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht über ihre Rechte informieren.

Bereits im Vorfeld wurden wegen der Ende 2012 fällig werdenden Schlusstilgung der Kredite des Nordcapital Schiffsportfolio 1 "Kapitalmaßnahmen" angekündigt. Jetzt steht fest, wie diese aussehen. Die Anleger werden aufgefordert, dem Schiffsfonds ein Darlehen in Höhe von 16 % ihrer Einlage zu gewähren, um die Schlusstilgung bewerkstelligen zu können. Dies berichtet das Fondstelegramm am 10.11.2012. Ob die Anleger dieser Aufforderung vor dem Hintergrund der aktuellen Probleme der Schifffahrt nachkommen möchten, müssen diese selbst entscheiden. Anleger, die sich über "Ausstiegsmöglichkeiten" informieren möchten, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen.

  

Im Rahmen einer Überprüfung der Kapitalanlage kann beispielsweise ermittelt werden, ob eine Falschberatung vor der Investition in den Fonds Nordcapital Schiffsportfolio 1 kam. Lief die Anlageberatung nicht fehlerfrei ab, stehen Schadensersatzansprüche der Anleger im Raum - die Anleger können sich dann verlustfrei von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds trennen. Eine ordnungsgemäße Anlageberatung muss zwei Schritte aufweisen. Zunächst müssen die Wünsche des Anlegers von den Beratern erfasst werden. Dies kann zum Beispiel die Sicherheit des investierten Geldes sein oder eine risikoreiche Renditeorientierung. Erst dann kann von den Beratern eine diesen Wünschen entsprechende Kapitalanlage ausgewählt werden.

 

Anlageberatung durfte Anleger nicht im Unklaren über Risiken lassen

 

In einem nächsten Schritt müssen die Berater umfassend über die Kapitalanlage informieren: Wie funktioniert das Anlagemodell und welche Risiken bestehen? Die Berater dürfen also nicht nur die Vorteile und Chancen eines Finanzprodukts anpreisen, sie müssen auch über Risiken aufklären. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Anleger sich zuvor noch nie an einem geschlossenen Fonds beteiligt hatte. Wurde gegen eine dieser Pflichten verstoßen, bestehen Schadensersatzansprüche wegen falscher Anlageberatung.

 

Wurde Anlegern die Schiffsbeteiligung Nordcapital Schiffsportfolio 1 als sichere Kapitalanlage empfohlen, vielleicht wegen der breiten Streuung in viele Schiffsfonds, handelt es sich um eine falsche und schadensersatzauslösende Empfehlung. Denn jeder Schiffsfonds ist ein vom Markt abhängiges Unternehmen, welche aufgrund dessen keine Sicherheit des investierten Geldes bieten kann. Dieses Risiko entfällt auch nicht durch eine breite Streuung. Auch mussten Anleger auf die verschiedenen Risiken hingewiesen werden: zum Beispiel das Verlustrisiko, die Betriebsrisiken oder den ungeregelten Zweitmarkt, der keine jederzeitige problemlose Verfügbarkeit des Geldes erlaubt. Ein oft lohnender Ansatzpunkt ist die Überprüfung der Aufklärung über Provisionen für die Vermittlung von Beteiligung am Schiffsfonds Nordcapital Schiffsportfolio 1. Haben Anleger der Schiffsbeteiligung Nordcapital Schiffsportfolio 1 das Gefühl, dass sie seinerzeit nicht ordnungsgemäß beraten wurden, können sie im Rahmen einer rechtlichen Beratung ermitteln lassen, ob sie erfolgreich Schadensersatz fordern können.

 

Weitere Informationen:

Infoseite Klagemöglichkeiten der Anleger eines Schiffsfonds

 

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