Alternative Capital Invest GmbH & Co. VII. Dubai Fonds KG (ACI-Fonds VII.): Staatsanwaltschaft erhebt Anklage wegen Untreue in besonders schwerem Fall

Aktien Fonds Anlegerschutz
06.08.20121081 Mal gelesen
Immer mehr Geschäftspraktiken rund um den Gütersloher Fondsanbieter kommen ans Tageslicht. Die jüngsten Entwicklungen bewogen die Staatsanwaltschaft Bielefeld dazu, erneut Anklage zu erheben. Für die Herren Hanns-Uwe Lohmann und Robin Lohmann ist es bereits die zweite Anklage.

 Bereits im März 2011 hatte die Staatsanwaltschaft Bielefeld Anklage gegen Hanns-Uwe Lohmann und seinen Sohn Robin Lohmann wegen des Vorwurfes der Kapitalanlagebetruges im Zusammenhang mit den Fonds Alternative Capital Invest GmbH & Co. III. - V. Dubai Fonds KG erhoben.

 

Die der Staatsanwaltschaft Bielefeld vorliegenden Unterlagen waren nun auch Grund genug, sich die Zahlungsströme im Zusammenhang mit dem letzten von insgesamt 7 Fonds der ACI-Gruppe genauer anzuschauen. Die Staatsanwaltschaft kommt zu dem Ergebnis, dass die Gelder nicht so verwandt wurden, wie es im Prospekt dargestellt wurde. Die Behörde wirft den Beschuldigten vor, die Gelder in nicht fondsbezogene Projekte investiert bzw. Privatanschaffungen getätigt bzw. dies unterstützt zu haben. Darüber hinaus soll es Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit der Zahlung von Ausschüttungen der ACI-Fonds II. und III. geben. Die Zeitung Neue Westfälische/Bielefelder Tageblatt spricht in ihrer Ausgabe vom 20.07.2012 sogar von einem Schneeballsystem.

 

Das Verfahren, welches zwischenzeitlich bei der Wirtschaftsstrafkammer des LG Bielefeld geführt wird, lautet auf Untreue in besonders schwerem Fall in über 100 Fällen und richtet sich gegen Hanns-Uwe Lohmann, Robin Lohmann sowie den Geschäftsführer der Treuhandkommanditistin. Das Gericht muss nun entscheiden, ob es die Anklage zulässt und das Hauptverfahren eröffnet.

 

Stellungnahme der Kanzlei Göddecke

Für die Anleger ist dies ein weiterer wichtiger Schritt zur Aufklärung, was mit den Anlegergeldern passiert ist. Der Strafrahmen für Untreue in besonders schwerem Fall liegt bei Gefängnisstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren.

 

Unabhängig von der strafrechtlichen Aufarbeitung der Angelegenheit wird aus der Entwicklung deutlich, dass die Beschuldigten auch in den gegen sie gerichteten Zivilverfahren falsche Angaben machen. Dort beteuern sie immer wieder, dass die Anlegergelder des ACI-Fonds VII. prospektgemäß verwendet worden seien. Dies wird sogar noch mit einem "Wirtschaftsprüfertestat" aus Dubai untermauert. Das sieht die Staatsanwaltschaft Bielefeld offensichtlich anders.  

 

Für Anleger der ACI-Fonds VI. und VII., die von der Kanzlei GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE bereits gerichtlich vertreten werden, sind die Entwicklungen nicht neu. Die der Anklage zugrunde liegenden Sachverhalte sind bereits in einer Vielzahl von gerichtlichen Verfahren vorgetragen worden. Die Rechte der von uns vertretenen Anleger werden weiter konsequent verfolgt. Aber auch anderen Anlegern, die wissen wollen, welche Möglichkeiten ihnen jetzt offen stehen, hilft die Kanzlei GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE bei der Durchsetzung ihrer Rechte.

 

Quellen:            Mitteilung auf www.nw-news.de am 19.07.2012

                            Neue Westfälische/Bielefelder Tageblatt vom 20.07.2012

                           Mitteilung auf www.die-glocke.de am 20.07.2012

                           Mitteilung auf www.graumarktinfo.de am 23.07.2012

                           Financial Times vom 23.07.2012

                           Eigene Recherche

 

02. August 2012 (Rechtsanwalt Marc Gericke)