Schiffsfonds: Was passiert, wenn die Loan-to-value-Klausel verletzt wird?

Schiffsfonds: Was passiert, wenn die Loan-to-value-Klausel verletzt wird?
27.07.2012505 Mal gelesen
Was ist die Loan-to-value-Klausel und was kommt auf die Anleger eines Schiffsfonds zu, wenn diese Klausel verletzt wird?

Die Loan-to-value-Klausel wird in Leistungsberichten der Schiffsfonds erwähnt. Sie taucht in Anlegerschreiben auf. Und meist ist die Erwähnung mit schlechten Nachrichten verbunden. Nicht wenige Schiffsfonds verletzten diese Klausel, weswegen ihnen Konsequenzen von den Banken angedroht werden. Und bisweilen werden die Drohungen auch umgesetzt, wie Anleger einiger Schiffsfonds bereits feststellen mussten. Doch was verbirgt sich hinter der Loan-to-value-Klausel?

 

Was ist die Loan-to-value -Klausel?

 

Die Anschaffung eines Schiffs kostet Millionen Euro. Nicht jeder Schiffsfonds kann solche Summen nur über das von den Anlegern bereitgestellte Geld finanzieren. Daher müssen Kredite bei den Banken aufgenommen werden. Und aus diesen Krediten stammt die Loan-to-value-Klausel, welche geschlossenen Schiffsfonds immer wieder Probleme bereitet. Alternativ wird sie als ltv-Klausel abgekürzt oder auch als 105 %-Klausel bezeichnet. Die Klausel ist ein Sicherungsinstrument der Banken. Bei Schiffsfinanzierungen sind solche ltv-Klauseln keine Seltenheit, sie sind in den Darlehens- und Kreditverträgen Standard.

 

Bei der ltv-Klausel ist das Verhältnis zwischen dem Wert des Darlehens und dem Wert des zu finanzierenden Schiffs von Bedeutung. Diese Beziehung wird auch als loan-to-value-Verhältnis bezeichnet und gibt den Verschuldungsgrad wieder. Im Idealfall ist der Kredit genauso viel Wert wie das Schiff. In der Realität können diese Werte jedoch auseinander klaffen. Dies kann beispielsweise dann passieren, wenn sich ein Fremdwährungskredit durch Wechselkursschwankungen verteuert.

 

Bis vor wenigen Jahren waren sogenannte Fremdwährungskredite ein gängiges Finanzierungsinstrument. Schiffsfonds nahmen Kredite in japanischen Yen oder Schweizer Franken auf, da diese Währungen damals gegenüber dem Euro und dem US-Dollar einen schwachen Kurs hatten. Nach der Finanzkrise erstarkten sowohl der Yen als auch der Franken, weswegen auch der Wert der Kredite in die Höhe schnellte ohne dass der Wert des finanzierten Schiffs automatisch mit anstieg. Die Banken sehen eine Schwelle von 105 % des Ursprungsbetrags als kritisch an. Daher rührt auch der Name der 105 %-Klausel.

 

Was passiert, wenn ein Schiffsfond die Loan-to-value-Klausel verletzt?

 

Welche konkreten Auswirkungen eine Verletzung der ltv-Klausel nach sich zieht, hängt davon ab, was in den Darlehensverträgen geregelt ist und welches Ergebnis die Verhandlungen zwischen der Fondsverwaltung und den Banken erbringen. Häufig werden als erster Schritt Sondertilgungen vereinbart. Es wurden aber bei einigen Fonds auch schon andere Konsequenzen gezogen: Die Banken nahmen Sonderkündigungsrechte wahr und stellten sofort die gesamte Darlehenssumme fällig. Im besten Fall kann eine günstige Anschlussfinanzierung gefunden werden, im schlechtesten droht dem Schiffsfonds die Insolvenz, die Zwangsverwaltung oder gar ein Notverkauf des Schiffs.

 

Im Jahr 2012 wird in der Presse berichtet, dass die Haltung der Banken bei Verstößen gegen die 105 %-Klausel härter geworden ist. Denn die Banken haben eigene, sattsam bekannte Probleme und sichern sich besser ab. So seien die Verhandlungen mit den finanzierenden Banken für die Schiffsfonds schwieriger geworden. Eine besondere Problematik der Schiffsfonds ist auch der Rückzug einiger Großbanken aus der Schiffsfinanzierung, weswegen die Auswahl an eventuellen Anschlussfinanzierungen geringer wurde.

 

Was bedeutet dies für die Anleger der betroffenen Schiffsfonds?

 

Werden im Fall der Verletzung der Loan-to-value-Klausel Sondertilgungen vereinbart, leiden oftmals die Ausschüttungen der Anleger. Die erwirtschafteten Einnahmen werden zunächst für die Sondertilgungen verwendet und erst in zweiter Linie für Ausschüttungen. Macht die finanzierende Bank von Sonderkündigungsrechten Gebrauch, drohen den Anlegern bei einer Insolvenz oder einem Notverkauf des Schiffs erhebliche finanzielle Einbußen. Denn selten kann ein Schiff so gut verwertet werden, dass sowohl die Banken, weitere Gläubiger als auch die Anleger vollständig befriedigt werden können.

 

Schon diese kurze Zusammenfassung über die ltv-Klausel zeigt, dass diese Sprengstoff birgt. Anleger sollten daher hellhörig werden, wenn sie von einer Verletzung der loan-to-value-Klausel erfahren: Die Auswirkungen können dramatisch sein. Anleger, deren Schiffsbeteiligung Probleme mit der 105 %-Klausel hat, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen. Ein Fachanwalt kann prüfen, ob Anlegern ein verlustfreier Ausstieg aus ihrem Schiffsfonds ermöglicht werden kann und welche individuellen Ansprüche den Anlegern zustehen.

 

Weitere Informationen:

Infoseite Schiffsfonds und Schiffsbeteiligungen

 

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