Schiffsfonds: Lloyd Fonds 31 MS "Annabelle Schulte" - Fachanwälte setzen Anlegeransprüche durch

Aktien Fonds Anlegerschutz
04.07.2012811 Mal gelesen
Welche Möglichkeiten gibt es für betroffene Anleger der Schiffsbeteiligung Lloyd LF 31?

In den im Jahr 2003 aufgelegten Lloyd Fonds 31 MS "Annabelle Schulte" haben Anleger insgesamt rund 11,6 Mio. € investiert. Das 2.602 TEU Vollcontainerschiff nahm nicht den erwarteten Verlauf.

Verfall der Charterraten: Insbesondere der Verfall der Charterraten seit 2008 hat der Fondsgesellschaft arg zugesetzt. Die Chartereinnahmen lagen im Jahr 2010 nur bei rund 1/6 der prospektierten Werte. Bis Ende 2010 fehlten gegenüber dem Prospektannahmen insgesamt bereits 39 % der laut Prospekt zu erzielenden Einnahmen.

Rückstände beim Kapitaldienst: Wegen fehlender Einnahmen konnte der Fonds die aufgenommenen Darlehen nicht wie geplant tilgen. Auf rund 47% belief sich zum Jahresende 2010 der Tilgungsrückstand. Die Ausschüttungen sind dementsprechend auch nicht wie geplant ausgefallen. Negativ auf die Verschuldung des Schiffs (in der Einnahmewährung US-$ gerechnet) hat sich auch die teilweise Umfinanzierung in japanische Yen ausgewirkt. Der Wert des Yen ist gegenüber dem US-$ seit 2007 um zeitweise mehr als 30% angestiegen, was eine Steigerung der Zins- und Tilgungsbelastung (in US-$ gerechnet) zur Folge hatte.

Zwangsverwaltung angeordnet: Am 2. Juli 2012 vermeldete der Informationsdienst fondstelegramm, dass über das Vermögen des Schiffsfonds die Zwangsverwaltung angeordnet worden sei. Für die Anleger, die auf eine Sanierung durch das beschlossene Restrukturierungskonzept des Schiffsfonds hofften, eine schwer verdauliche Entwicklung. Denn der im Wesentlichen an den aktuell erzielbaren Charterraten orientierte Wert des Schiffes wird kaum ausreichen, um die bestehenden Verbindlichkeiten des Fonds zu decken.

Totalverlust und Rückforderung von Ausschüttungen: Rückzahlungen an die Anleger wird es daher wohl keine geben. Vielmehr droht den Anlegern im Falle einer Insolvenz des Schiffes die Rückforderung von bereits erfolgten Ausschüttungen. Denn soweit diese, was bei Schiffsfonds regelmäßig der Fall ist, nicht aus Bilanzgewinnen des Fonds geleistet wurden, ist insoweit die Haftung für die Verbindlichkeiten des Fonds wieder aufgelebt. Neben dem Totalverlust des investierten Kapitals droht den Anlegern daher zusätzlich eine Rückforderung der in Höhe von 20% - 26% des investierten Kapitals erhaltenen Einlage.

Welche Möglichkeiten gibt es für betroffene Anleger?

Die Anleger haben in der jetzigen Situation wenig Handlungsmöglichkeiten. Entscheidungen über den weiteren Weg des Fonds trifft jetzt der Zwangsverwalter.

  • Für die Anleger stellt sich die Frage, ob sie den Verlust ihres investierten Geldes akzeptieren wollen, oder ob sie nach Wegen suchen, wie sie ihr Geld wieder bekommen können. Hier kommen insbesondere Schadenersatzansprüche in Betracht gegen jene, die seinerzeit zur Investition in den Fonds geraten haben.
  • Sollte es zu einer Rückforderung von Ausschüttungen durch einen späteren Insolvenzverwalter oder zu einer Unmittelbaren Inanspruchnahme Seitens der Gläubiger der Fondsgesellschaft (finanzierende Bank) kommen, besteht die Möglichkeit, dass die Haftungssumme nicht korrekt berechnet wurde und zu hohe Ansprüche geltend gemacht werden.

Falschberatung begründet Schadenersatzansprüche der Anleger

Die im Vertrieb des Schiffsfonds beteiligten Berater haben die Anleger mit denen wir bislang gesprochen haben über die Risiken der hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung nicht informiert. Wir haben bei einer Analyse der Beratungen insbesondere diverse Mängel festgestellt.

Da bestimmte Fehler in der Beratung immer wieder auftauchen, sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.

Schadenersatzansprüche verjähren zum 31. Dezember 2012

Da die massiven Probleme des Fonds bereits im Jahr 2009 aufgetaucht sind, drohen Schadenersatzansprüche mit großer Wahrscheinlichkeit spätestens zum Jahresende 2012 zu verjähren. Für Anleger des Lloyd Fonds 31 MS "Annabelle Schulte" besteht daher dringender Handlungsbedarf, denn die sorgfältige Vorbereitung von Schadenersatzklagen, die zur Hemmung der Verjährung eingereicht werden müssen, ist zeitaufwändig.

Möchten Sie wissen, ob auch Sie als Anleger des Lloyd Fonds LF 31 MS Annabelle Schulte Schadenersatzansprüche durchsetzen können?

Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Ihre Ansprechpartner
Mathias Nittel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Alexander Meyer, Rechtsanwalt
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