Alternative Capital Invest Fonds VI. und VII.: Firmen erloschen – drohender Totalverlust !

Aktien Fonds Anlegerschutz
30.05.2012536 Mal gelesen
Gesellschafter der ACI Fonds VI. und VII. erhielten diese Woche die Abstimmungsergebnisse der Abstimmungen im Umlaufverfahren. Die Ergebnisse sind für die bisherige Geschäftsführung deutlich.

Das hinderte die Liquidatoren jedoch nicht, die Liquidation zu beenden und so ein Erlöschen der Firmen zu bewirken.

 

Wieder einmal gibt es Neuigkeiten vom selbsternannten Pionier und Marktführer im Bereich der Dubai-Fonds und wieder sind es keine guten. Im Laufe dieser Woche erhielten die Anleger der Fonds VI. und VII. die Ergebnisse der Gesellschafterabstimmungen im Umlaufverfahren. In beiden Fonds wurde weder der bisherigen Geschäftsführung oder dem Treuhänder die Entlastung erteilt noch wurden die Jahresabschlüsse genehmigt. Das ist - wie schon im vergangenen Jahr - ein deutliches Signal. Viele Anleger fragen sich nun, wie geht es weiter.

 

Die Antwort ist einfach - bei den Fonds selbst gar nicht. Die Liquidatorin, die Alternative Capital Invest Property Beteiligungs GmbH (Geschäftsführer Hanns-Uwe Lohmann) hat schon am 01.02.2012, also noch vor Einleitung der Abstimmung im Umlaufverfahren, die Beendigung der Liquidation dem Handelsregister angezeigt und damit das Erloschen beider Firmen bewirkt. Allerdings hat man das den Anlegern wieder einmal nicht mitgeteilt.

 

Da somit die Abwicklungsphase der Gesellschaften beendet ist und es vermutlich kein zu verteilendes Vermögen gibt, müssen nun auch die Anleger der letzten beiden Fonds der ACI-Gruppe mit einem Totalverlust ihres eingesetzten Kapitals rechnen.

 

Stellungnahme der Kanzlei Göddecke

Die mehrheitliche Ablehnung von Entlastung und Genehmigung des Jahresabschlusses spricht für sich.

 

Die Kanzlei GÖDDECKE Rechtsanwälte wird jetzt die den Gesellschaftern zustehenden Einsichtsrechte in Bücher und Geschäftsunterlagen nach Beendigung der Liquidation gegenüber der Liquidatorin oder einem Dritten, der Geschäftsunterlagen verwahrt, wahrnehmen. Auch nach Beendigung der Liquidation stehen dem einzelnen Gesellschafter entsprechende Einsichtsrechte zu. Wir werden das Vorgehen der Liquidatorin überprüfen und über das Ergebnis berichten.

 

An dieser Stelle möchten wir auch auf das Begleitschreiben zu den Ergebnismitteilungen Bezug nehmen. Richtig ist, dass sechs Klagen betreffend den ACI-Fonds V. vom Landgericht Dortmund (LG Dortmund) zurückgewiesen wurden. Diese Urteile wurden von der 8. Zivilkammer des LG Dortmund erlassen und sind nicht rechtskräftig. Für die Fonds VI. und VII. gibt es unseres Wissens nach keine klageabweisenden Urteile. Richtig ist aber auch, dass Herr Robin Lohmann bereits - allerdings ebenfalls nicht rechtskräftig - von der 21. Zivilkammer des LG durch Versäumnisurteil zum Schadensersatz verurteilt wurde. Diese betreffen die Fonds V. und VII. Wir verweisen auf den unten stehenden Beitrag hierzu bzw. auf die entsprechenden Informationen unter

 

http://www.kapital-rechtinfo.de/kapital-rechtinfo/archiv/texte_a/Urteile-Robin-Lohmann.shtml

  

Zwischenzeitlich konnten in Zusammenarbeit mit anderen Anwaltskanzleien weitere Umstände ermittelt werden, die bisher nicht bekannt waren und die auch Einfluss auf die laufenden gerichtlichen Verfahren haben können. Diese Umstände werden derzeit zum Gegenstand der gerichtlichen Verfahren vor dem LG Dortmund und anderen Gerichten gemacht. Zu gegebener Zeit werden wir auch darüber informieren.

 

Abschließend erlauben wir uns die Anmerkung, dass jeder Anleger, der dem Rat am Ende des Begleitschreibens folgt und auf die Webseite der ACI-Gruppe geht, sich so am besten sein eigenes Bild von der Stichhaltigkeit der gegebenen Informationen machen kann. Zumindest derzeit ist die Seite nicht erreichbar. Die Kanzlei GÖDDECKE Rechtsanwälte wird sich weiter mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln für die Rechte der vertretenen Anleger einsetzen. Anleger, die jetzt erstmals den drohenden Totalverlust realisieren, können uns gern wegen des weiteren Vorgehens ansprechen.

 

Quelle: eigene Recherche

 

25. Mai 2012 (Rechtsanwalt Hartmut Göddecke)