Debi Select: Fortsetzung oder Ende des Dramas? Was können Anleger tun?

Aktien Fonds Anlegerschutz
18.04.2012471 Mal gelesen
Debi Select Anleger stehen abermals vor der Frage, wie es mit ihrer Geldanlage bei Debi Select weitergeht und ob sie zukünftig Zahlungen erwarten können.

Auch der Sachstandsbericht des nunmehr von der Debi Select Verwaltungs GmbH beauftragten Rechtsanwalts Klumpe, welcher an alle Anleger versendet wurde, vermag keine Klarheit zu bringen.

Die Anleger sollen auf der demnächst stattfindenden Gesellschafterversammlung offenbar vor eine Wahl zwischen Liquidation / Insolvenz und Fortsetzung der Gesellschaft gestellt werden. Offensichtlich wird seitens Debi Select versucht werden, die verbliebenen Anleger mit der Darstellung eines Horrorszenarios für den Fall der Insolvenz zu einer Fortsetzung der Gesellschaft zu veranlassen, ohne jedoch einen konkreten Weg aus der Krise aufzuzeigen. Insofern ist unklar, ob die Fortsetzung der Gesellschaft für den einzelnen Anleger tatsächlich wirtschaftlich vorteilhaft ist.

Auch Anleger, die bereits ihr Beteiligungsverhältnis gekündigt haben, stehen vor der Frage, wie sie weiterverfahren sollen. Die Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens lässt auf sich warten. Zudem ist dessen Höhe vollkommen ungewiss. Denn trotz Verpflichtung zur Mitteilung einer entsprechenden Auseinandersetzungsbilanz gegenüber dem Anleger haben jedenfalls geschädigte Anleger, die von Rechtsanwalt Reulein, Nürnberg, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, anwaltlich vertreten werden, noch keine solche Auseinandersetzungsbilanz mitgeteilt bekommen und können daher die Höhe ihres Anspruchs, der mutmaßlich nicht unerheblich unter ihren Einlagezahlungen liegen wird, nicht abschätzen.

Angesichts der offensichtlich schwierigen wirtschaftlichen Lage von Debi Select steht nach gegenwärtigem Erkenntnisstand zu erwarten, dass Anleger nicht unerhebliche Verluste erleiden werden. Manchen Anlegern können unter Umständen sogar Nachzahlungen drohen. Dies wäre dann und soweit der Fall, sollten sich die an sie ausgezahlten Ausschüttungen ganz oder teilweise als Rückzahlung der eigentlichen Einlage und nicht als Auszahlung eines Gewinns erweisen.

Aussichtsreich erscheint in vielen, so auch in von Anlegeranwalt Reulein betreuten Fällen, die Inanspruchnahme der Anlagevermittler bzw. Anlageberater auf Schadensersatz wegen Falschberatung, welche den Anlegern die Debi Select Anlagen empfohlen haben, aussichtsreich. So wurden diese Anlagen vielfach als vollkommen sicher und risikolos beworben. Verlustrisiken wurden oftmals von Anlagevermittlern und Anlageberatern nicht benannt und auch auf weitere Umstände nicht hingewiesen, die für die Anlageentscheidung eines Anlegers wesentlich sind und über die daher zwingend aufzuklären gewesen wäre.

Betroffene Anleger sollten sich daher durch einen auf dem Gebiet des Kapitalanlagerechts / Kapitalmarktrechts spezialisierten Rechtsanwalt dahingehend beraten lassen, welche Möglichkeiten des Vorgehens gegen Debi Select selbst bestehen und prüfen lassen, ob Schadensersatzansprüche gegen Anlageberater / Anlagevermittler oder andere Personen in Betracht kommen. Da im Einzelfall zum 31.12.2012 eine Verjährung von Schadensersatzansprüchen drohen kann, ist Eile geboten.

Artikellink: http://www.ksr-law.de/aktuelles/175-debi-select.html

Rechtsanwalt Siegfried Reulein ist Inhaber der KSR | Kanzlei Siegfried Reulein, Pirckheimerstraße 33, 90408 Nürnberg, Telefon: 0911/760 731 10, E-Mail: s.reulein@ksr-law.de, Internet: www.ksr-law.de.

Rechtsanwalt Reulein ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und seit Jahren auf dem Rechtsgebiet des Kapitalanlagerechts und des Bankrechts tätig. Er vertritt ausschließlich Bankkunden und geschädigte Kapitalanleger.

Im Bereich des Kapitalanlagerechts ist Rechtsanwalt Reulein hauptsächlich mit der Geltendmachung von Ansprüchen im Zusammenhang mit der Vermittlung von Zertifikaten, der Rückabwicklung von Fondsanlagen aller Art, insbesondere Immobilienfonds, atypisch stiller Beteiligungen sowie mit der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegenüber Banken, Anlagevermittlern, Anlageberatern und Prospektverantwortlichen, auch im Zusammenhang mit dem Kauf einer Schrottimmobilie und der Eingehung von Swap-Geschäften befasst.

Im Bereich des Bankrechts berät und vertritt Rechtsanwalt Reulein in allen Fragen des Bankrechts, insbesondere im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Beendigung von Darlehensverträgen.

Daneben ist Rechtsanwalt Reulein in den Bereichen des Versicherungs- und des Erbrechts tätig.