MONTRANUS Medienfonds Verjährung 2011, Widerruf möglich

MONTRANUS Medienfonds Verjährung 2011, Widerruf möglich
26.11.2011447 Mal gelesen
Enttäuschte Anleger der Hannover Leasing MONTRANUS Medienfonds sollten umgehend handeln, da ihre Ansprüche gegenüber den Anlageberatern zum 31.12.2011 verjähren können. Tritt Verjährung ein, bleiben Anleger vollständig auf ihren Verlusten sitzen. Schnelles Handeln ist also geboten!

Die MONTRANUS Medienfonds wurden von der Hannover Leasing initiiert und von den Sparkassen zwischen den Jahren 2003 und 2005 vertrieben. Hierbei konnten diese mehr als 9000 Anleger akquirieren und dadurch über 700 Mio. € Anlegergelder aufbringen. Damals stellte sich die Anlage an den MONTRANUS Medienfonds noch als lohnendes Investment dar. Heute allerdings sind die Anleger der MONTRANUS Medienfonds weniger erfreut: es drohen ihnen nun immense Steuernachzahlungen, da die anfänglichen Verlustzuweisungen von der Finanzbehörde aberkannt wurden. Weiterhin blieben die Erträge hintern den Erwartungen zurück.

Anleger der MONTRANUS Medienfonds sollten sich deshalb umgehend an einen im Kapitalanlagerecht tätigen Rechtsanwalt wenden, welcher ihre Ansprüche gegen die Sparkassen aufgrund einer Falschberatung überprüfen wird. Vielfach wurden Anleger bei Beteiligungserwerb nur auf die Vorteile der MONTRANUS Medienfonds hingewiesen, eine Aufklärung über die erheblichen Risiken, wie das Totalverlustrisiko, unterblieb allerdings. Im Falle des Bestehens einer Falschberatung können die Verluste der Anleger vollständig vermieden werden, da dann die Bank zur Rückabwicklung verpflichtet ist.

Daneben ist ein Widerruf möglich. Bereits die Landgerichte Stuttgart und Potsdam haben die Helaba Dublin im April des Jahres zur Rückabwicklung der Fondsbeteiligung an den MONTRANUS I und MONTRANUS II Medienfonds verurteilt. Nun folgen weitere Urteile, die zugunsten der Anleger der MONTRANUS Medienfonds ergingen. Auch die Landgerichte Passau (Urteil vom 24.06.2011, Az. 1 O 634/10) und München (Urteil vom 04.05.2011, Az. 22 O 14631/10) - beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig - verurteilten die Helaba Dublin nun dazu, die Beteiligung an den MONTRANUS I und MONTRANUS II Medienfonds rückabzuwickeln.

Allerdings sollten Anleger der MONTRANUS Medienfonds nicht mehr länger warten, da die Ansprüche Ende 2011 zu verjähren drohen und danach somit nicht mehr durchgesetzt werden können.

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