MONTRANUS Medienfonds – Widerruf kann noch heute erklärt werden, weitere Urteile zugunsten der Anleger

MONTRANUS Medienfonds – Widerruf kann noch heute erklärt werden, weitere Urteile zugunsten der Anleger
18.11.2011634 Mal gelesen
Hannover Leasing MONTRANUS Medienfonds Ausstige nach Urteilen möglich, Achtung Verjährung 2011!

Bereits die Landgerichte Stuttgart und Potsdam haben die Helaba Dublin im April des Jahres zur Rückabwicklung der Fondsbeteiligung an den MONTRANUS I und MONTRANUS II Medienfonds verurteilt. Nun folgen weitere Urteile, die zugunsten der Anleger der MONTRANUS Medienfonds ergingen. Auch die Landgerichte Passau (Urteil vom 24.06.2011, Az. 1 O 634/10) und München (Urteil vom 04.05.2011, Az. 22 O 14631/10) - beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig - verurteilten die Helaba Dublin nun dazu, die Beteiligung an den MONTRANUS I und MONTRANUS II Medienfonds rückabzuwickeln.

Für die klagenden Anleger der MONTRANUS Medienfonds bedeuten diese Urteile, dass sie die Rückzahlung ihres investierten Kapitals abzüglich der erhaltenen Ausschüttungen verlangen können. Hinzu kommt, dass die Helaba Dublin das eingezahlte Kapital mit 5 % über dem Basiszinssatz verzinsen muss, sowie der Vorteil für die Anleger, dass diese das Darlehen nun nicht zurückbezahlen müssen, da sie im Gegenzug nur die Beteiligung an die Bank übertragen müssen.

Die Landgerichte München und Passau waren der Ansicht, dass die Widerrufsbelehrung der Helaba Dublin nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprochen habe, was dazu führt, dass die Widerrufsfrist nicht zu laufen begonnen hat. Für die Anleger der MONTRANUS Medienfonds bedeutet dies, dass sie auch noch heute ihr Widerrufsrecht ausüben können. Dies ist für viele Anleger besonders positiv, da diese erhebliche Verluste mit der Anlage an den MONTRANUS Medienfonds eingefahren haben: seit einiger Zeit bestehen Zweifel über die steuerliche Anerkennung der anfänglichen Verlustzuweisungen durch die Finanzbehörde, sodass es auf Seiten der Anleger zu erheblichen Steuernachzahlungen kommen kann.

Anleger der MONTRANUS Medienfonds sollten deshalb nicht mehr länger warten, sondern überprüfen lassen, ob auch für sie eine Rückabwicklung des Beteiligungserwerbs in Frage kommt, sodass sie sich von ihren Verlusten lösen können. Die aufgezeigten Urteile der Landgerichte lassen die enttäuschten Anleger der MONTRANUS Medienfonds hoffen. Es sollte also gehandelt werden und vor Ausübung der Widerrufsrechte ein im Kapitalanlagerecht tätiger Rechtsanwalt aufgesucht werden.

Aufgelegt wurden:

  1. Hannover Leasing Beteiligungsangebot Nr. 143, MONTRANUS Beteiligungs GmbH & Co. Verwaltungs KG (2003)
  2. Hannover Leasing Beteiligungsangebot Nr. 158, MONTRANUS Zweite Beteiligungs GmbH & Co. Verwaltungs KG (2004)
  3. Hannover Leasing Beteiligungsangebot Nr. 166, MONTRANUS Dritte Beteiligungs GmbH & Co. Verwaltungs KG (2005)

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