CFB-Fonds Nr. 130 (RECURSA) - Totalverlust? Rechtsanwälte vertreten Anleger

CFB-Fonds Nr. 130 (RECURSA) - Totalverlust? Rechtsanwälte vertreten Anleger
28.09.2011799 Mal gelesen
Hilfe für Anleger des CFB-Fonds 130 "Börse Frankfurt", Ende 2011 verjähren die Ansprüche.

Als sichere Anlage wurde den Anlegern der CFB-Fonds Nr. 130 damals von der Commerzbank empfohlen: daraufhin beteiligten sich rund 2600 Anleger mit einem Vermögen von ca. 100 Mio. € an dem neuen Sitz der Deutschen Börse AG in Frankfurt. 10 Jahre später droht die als Altersvorsorge gedachte Kapitalanlage des CFB-Fonds Nr. 130 aber zum Totalverlust für die Anleger zu werden, da die Deutsche Börse AG den auf 10 Jahre geschlossenen Mietvertrag nicht verlängert hat und seit Ende März 2011 aus dem Gebäude ausgezogen ist.

Ein Nachmieter konnte bislang noch nicht gefunden werden, sodass der CFB-Fonds Nr. 130 erstmals keine Einnahmen mehr erzielen wird. Dies ist für den CFB-Fonds Nr. 130 aber kritisch, da ihm laufende Verwaltungskosten gegenüberstehen. Zusätzliche Gelder muss der CFB-Fonds Nr. 130 auch in die Suche eines neuen Nachmieters, sowie der Anpassung der Mietflächen an die Bedürfnisse neuer Mieter wie z.B. Renovierung stecken. Diese Kosten werden von der Fondsgesellschaft des CFB-Fonds Nr. 130 derzeit auf nicht unerhebliche 20 Mio. € geschätzt. Ohne neue Einnahmequelle drohen die liquiden Mittel des CFB-Fonds Nr. 130 schnell aufgebraucht zu sein, sodass die Zahlungsunfähigkeit des CFB-Fonds Nr. 130 und somit eine Insolvenz drohen können. Das Eigenkapital der Anleger ist demnach heute schon akut gefährdet, ein Totalverlust der Anleger des CFB-Fonds Nr. 130 ist durchaus möglich.

Anleger des CFB-Fonds Nr. 130 müssen sich mit den wohl eintretenden Verlusten aber nicht abfinden, sondern sollten sich an einen im Kapitalanlagerecht tätigen Rechtsanwalt mit der Überprüfung ihrer Schadensersatzansprüche wenden. Solche entstehen, wenn Anleger bezüglich der Anlage an dem CFB-Fonds Nr. 130 von ihren Bankberatern falsch beraten wurden. Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll von der Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen, die selbst schon viele Anleger des CFB-Fonds Nr. 130 vertritt, teilt hierzu folgendes mit: "Vielen der von uns vertretenen Anleger des CFB-Fonds Nr. 130 wurde die Anlage als sicher und zur Altersvorsorge geeignet empfohlen. Der CFB-Fonds Nr. 130 stellt als geschlossener Immobilienfonds aber eine unternehmerische Beteiligung dar, bei der der Anleger ebenso wie an den Gewinnen auch an den Verlusten der Gesellschaft beteiligt ist. Diese Aussage der Anlageberater der Commerzbank ist also aufgrund der erheblichen Verlustrisiken nicht haltbar und stellt eine fehlerhafte Anlageberatung dar."

Vor allem das Risiko eines Totalverlusts des eingezahlten Kapitals stellt ein enormes Risiko für sicherheitsorientierte Anleger dar. "Dieses wurde vielen Anlegern des CFB-Fonds Nr. 130 aber in verharmlosender Weise oder überhaupt nicht dargestellt.", teilt Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll von der Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit, die Anleger des CFB-Fonds Nr. 130 vertritt und berät.

Eine Falschberatung der Commerzbank ist auch dann gegeben, wenn diese den Anleger des CFB-Fonds Nr. 130  nicht über die ihr zugeflossenen Kick-Backs, also Provisionen, aufgeklärt hat. Nach der Rechtsprechung des BGH ist darüber aber dringend aufzuklären, da der Anleger den Interessenkonflikt der Bank ansonsten nicht erkennen kann.

Anleger des CFB-Fonds Nr. 130 haben also gute Aussichten eine Rückabwicklung ihrer Beteiligung zu erreichen, sodass sie im besten Fall keine Verluste zu tragen haben. Allerdings sollten Anleger aufgrund der endgültigen Verjährung der Ansprüche zum 31.12.2011 schnellstens handeln und sich an einen spezialisierten Rechtsanwalt wenden, welcher umgehend verjährungshemmende Maßnahmen einleiten wird.

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir helfen Ihnen:

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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