Victory Medienfonds – Endgültige Verjährung der Ansprüche droht zum 31.12.2011

Victory Medienfonds – Endgültige Verjährung der Ansprüche droht zum 31.12.2011
27.09.2011471 Mal gelesen
Victory Medienfonds- letzte Chance bevor Verjährung 2011 eintritt.

Victory Medienfonds wurden in den 90er Jahren in großer Zahl aufgelegt. Insgesamt 24 verschiedene Victory Medienfonds wurden hierbei emittiert, bei denen sich rund 8500 Anleger mit einem Vermögen von rund 350 Mio. Euro beteiligten. Allerdings haben Anleger der Victory Medienfonds bereits erhebliche Verluste erlitten: im Jahr 2006 musste die Dachgesellschaft Victory Media AG Insolvenz anmelden, was zu großen finanziellen Einbußen der Anleger geführt hatte. Aber Anleger der Victory Medienfonds können sich zusätzlich zu diesen Verlusten noch auf erhebliche Steuernachzahlungen einstellen, da die Finanzbehörde die anfänglichen Verlustzuweisungen auch bei den Victory Medienfonds nicht gelten lassen will.

Anleger stehen aber nicht rechtslos dar, sondern es gibt einige Möglichkeiten verloren geglaubtes Kapital wieder zurückzuerhalten: am besten sollten sich Anleger der Victory Medienfonds an einen im Kapitalanlagerecht tätigen Rechtsanwalt wenden, damit dieser Schadensersatzansprüche der Anleger der Victory Medienfonds gegenüber den Anlageberatern überprüfen kann, welche bei einer fehlerhaften Anlageberatung entstehen.

In der Vergangenheit ergingen schon einige Urteile verschiedener Instanzgerichte zugunsten der Anleger der Victory Medienfonds. Das OLG Köln stellte z.B. fest, dass in den Emissionsprospekten nicht hinreichend über die Risiken aufgeklärt wurde. Diese Ansicht bestätigten auch die Landgerichte Lüneburg und Augsburg, wobei klargestellt wurde, dass die Anlageberater diese Lücken der Emissionsprospekte vor Zeichnung der Anlage der Victory Medienfonds hätten schließen müssen und den Anleger somit über die in den Emissionsprospekten nicht genannten Risiken mündlich aufklären musste. Waren Anleger also die Risiken der Victory Medienfonds, wie z.B. das Totalverlustrisiko oder die steuerlichen Problematiken nicht bekannt, so liegt seitens der Anlageberater eine fehlerhafte Anlageberatung vor, welche einen Schadensersatzanspruch gegen diese begründet. In diesem Fall ist der Anlageberater zu einer Rückabwicklung der Anlage verpflichtet.

Geschädigte Anleger der Victory Medienfonds sollten jedoch umgehend handeln, da alle Ansprüche auf Schadensersatz gegen die Anlageberater noch in diesem Jahr, nämlich zum 31.12.2011, absolut und endgültig verjähren. Diese absolute Verjährungsfrist folgt aus einer Neuregelung des Verjährungsrechts aus dem Jahr 2002 und gilt somit für alle Ansprüche, die vor dem Jahr 2002 begründet wurden, somit also auch für Ansprüche bezüglich der Victory Medienfonds.

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