Das Landgericht Lübeck hat einem Kunden der SEB AG mit Urteil vom 10. August 2011 Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung zugesprochen.
Der klagende Bankkunde war durch die SEB AG im Zusammenhang mit Geldanlagen beraten worden. Er folgte der Empfehlung seines Bankberaters und zeichnete eine Beteiligung an der MPC Rendite-Fonds Britische Leben plus II GmbH & Co. KG..
Nach Ansicht des Landgerichts Lübeck ist eine Pflichtverletzung des Beraters der SEB darin zu sehen, dass dieser im Rahmen der Beratungsgespräche nicht auf die Provisionszahlungen hingewiesen hat, die die Bank für die Vermittlung der Beteiligungen erhalten hat. Im Rahmen der Beweisaufnahme hatte der als Zeuge vernommene Berater erklärt, dass zumindest das Agio an die Bank als Provision gezahlt worden sei. Er wusste aber nicht, ob darüber hinaus Provisionen geflossen seien. Da diese Kick-Back-Zahlungen nicht offengelegt worden seien, sei die SEB AG dem Kunden zum Schadenersatz und damit zur Rückzahlung der Einlage incl. Agio verpflichtet, so das Landgericht Lübeck.
Haben auch Sie sich an der MPC Rendite-Fonds Britische Leben plus II GmbH & Co. KG beteiligt und von Ihrer Bank über die Kickback-Zahlungen nicht informiert, setzen wir gerne Ihre Schadenersatzansprüche durch.
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