Anleger der Life Trust Fonds des Emissionshauses Berlin Atlantic Capital (BAC) sind derzeit sehr verunsichert über die Lage ihrer Fonds; rund 6000 Anleger haben in die BAC Life Trust Fonds investiert. Die BAC Life Trust Fonds sind hierbei geschlossene US-Lebensversicherungsfonds, wobei viele der BAC Life Trust Fonds in eine Zielgesellschaft investierten, die einen Lebensversicherungspool hielt, den sogenannten Life Trust Asset Pool (LTAP). Dieser LTAP beantragte Gläubigerschutz nach Chapter 11 amerikanischem Recht, da die kreditgebende Bank Wells Fargo nicht mehr bereit war, den auslaufenden Kreditvertrag zu verlängern und dem LTAP somit die Zahlungsunfähigkeit drohte. Der Gläubigerschutzantrag wurde seitens des zuständigen US-Insolvenzgerichts aber abgelehnt.
Nun konnte Wells Fargo auf die Lebensversicherungspolicen des LTAP, an dem viele der BAC Life Trust Fonds beteiligt waren, zugreifen und diese verwerten, da sie zur Sicherung der Kredite an die Wells Fargo übertragen wurden und die Kredite nicht mehr beglichen werden konnten. Die Wells Fargo Bank stimmte in der Folgezeit einem Vergleich zu, bei dem dem LTAP ein befristetes Rückkaufsrecht der Lebensversicherungspolicen eingeräumt wurde. Bis Ende August 2011 muss der LTAP nun das Kapital für einen Rückkauf der Policen zusammenbringen, ansonsten sind diese Policen für die BAC Life Trust Fonds verloren und es droht somit der Totalverlust für die Anleger.
Für Ende August (30. und 31. August) wurden deshalb ordentliche Gesellschafterversammlungen für die verschiedenen BAC Life Trust Fonds, die an dem LTAP investiert waren, in Berlin angesetzt, um die geschädigten Anleger über den weiteren Verlauf zu informieren. Allerdings weisen die Informationen, die sich auf der Einladung zu der Gesellschafterversammlung befinden, erhebliche Lücken auf, sodass Anleger der BAC Life Trust Fonds kein vollständiges Bild über die Lage der Fonds erhalten können. Es fehlt zunächst ein vollständiger Jahresabschluss des LTAP, auch ein geprüfter Jahresabschluss der jeweiligen Gesellschaft wird nur zur Verfügung gestellt, wenn der Anleger dies gesondert anfordert. In der Einladung wird weiterhin davon gesprochen, dass die Anleger der BAC Life Trust Fonds ihre Investition teilweise zurückerhalten sollen, was aber nur so interpretiert werden kann, dass mindestens 70 % ihres eingesetzten Kapitals schon heute als verloren gilt. Dies wird dadurch unterstützt, dass an keiner Stelle erwähnt wird, wieviele Policen genau von der Insolvenz des LTAP betroffen sind. Tatsache ist, dass bereits heute ein Buchverlust der Anteile der BAC Life Trust Fonds von ca. 90 % eingetreten ist!
Zudem dürfte vielen Anlegern der BAC Life Trust Fonds aufgefallen sein, dass zu TOP 7 keine Abstimmung stattfinden soll: bei diesem Punkt wird über die Entlastung der Komplementärin, also dem Fondsmanagement gesprochen, über welchen aber in einem schriftlichen Umlaufverfahren abgestimmt werden soll. Zweifelhaft ist hierbei schon die Vorgehensweise, da es bedenklich erscheint über die Entlastung der Komplementärin ohne ordentliche Gesellschafterversammlung zu entscheiden.
Anleger der BAC Life Trust Fonds sollten aber in jedem Fall an der Gesellschafterversammlung selbst teilnehmen oder sich vertreten lassen, ob durch Treuhandgesellschaft oder Rechtsanwalt. Insgesamt kann aber schon jetzt gesagt werden, dass die Zukunft der BAC Life Trust Fonds alles andere als rosig aussieht: die Chancen den schon eingetretenen Buchverlust in Höhe von 90 % noch wettzumachen sind als relativ gering einzuschätzen. Anleger der BAC Life Trust Fonds drohen also immense Verluste ihres Kapitals, wenn nicht sogar der Totalverlust. Es dürfte dem LTAP zudem schwer fallen in dieser kurzen Zeit und in der derzeitigen schwierigen Marktlage noch eine Bank zu finden, die weitere Kredite für den Rückkauf der Policen geben wird.
Aus diesem Grunde sollten sich Anleger der BAC Life Trust Fonds umgehend an einen im Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt wenden, welcher Anleger der BAC Life Trust Fonds zunächst über ihr Abstimmverhalten bei den Gesellschafterversammlungen Ende August beraten und sie gleichzeitig über vorzeitige Ausstiegsmöglichkeiten aus den BAC Life Trust Fonds informieren kann. Oftmals können geschädigte Anleger der BAC Life Trust Fonds nämlich Schadensersatzansprüche gegen die sie beratenden Banken geltend machen und somit eine Rückabwicklung der Anlage erreichen, wenn sie von diesen nicht ordnungsgemäß beraten wurden. Vielfach wurden Anleger nicht über die Risiken der Beteiligung an den BAC Life Trust Fonds informiert, die vor allem in einem Totalverlustrisiko des eingesetzten Kapitals bestehen. Der BAC Life Trust Fonds kann somit also nicht als sichere Anlage oder als geeignet zur Altersvorsorge empfohlen werden, da dieser als unternehmerische Beteiligung zu viele Verlustrisiken birgt.
Weiterhin wurden vielen Anlegern die Prospekte erst mit der Zeichnung der Anlage übergeben. Dann haben Anleger der BAC Life Trust Fonds aber keine Möglichkeit mehr, den Prospektinhalt und somit vor allem die Risikohinweise zu lesen. Eine weitere Möglichkeit, um Schadensersatz zu erhalten, besteht auch dann, wenn Anlegern Kick-Backs verschwiegen wurden. Kick-Backs sind Provisionen oder Rückvergütungen, die die Bank von den Fondsinitiatoren für die Vermittlung des Fonds erhalten hat. Es bestehen also zahlreiche Möglichkeiten eine Rückabwicklung der Beteiligung zu verlangen, sodass sich geschädigte Anleger der BAC Life Trust Fonds, die sich ebenfalls schlecht beraten fühlen, umgehend an einen Rechtsanwalt wenden sollten.
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