CFB-Fonds Nr. 130: Börse zieht aus – Anlegern droht Totalverlust Welche Möglichkeiten haben Anleger, Ihr Geld zurück zu bekommen?

CFB-Fonds Nr. 130: Börse zieht aus – Anlegern droht Totalverlust Welche Möglichkeiten haben Anleger, Ihr Geld zurück zu bekommen?
26.08.2011664 Mal gelesen
Nach dem Auszug des Mieters droht Anlegern des CFB-Fonds 130 der Totalverlust ihres investierten Vermögens. Wegen der Verletzung zahlreicher Beratungspflichten bereiten wir für Anleger Schadenersatzansprüche gegen die Commerzbank AG vor.

Als sichere Kapitalanlage wurde der CFB Fonds 130 "Die Neue Börse Frankfurt" von der Commerzbank ihren Kunden angeboten. 2.600 Anleger investierten rund 100 Mio. € in den neuen Sitz der Deutschen Börse AG. Heute, 10 Jahre später droht die werthaltige Altersvorsorge für die Anleger zum Totalverlust zu werden. Grund ist, dass die Deutsche Börse den auf 10 Jahre geschlossenen Mietvertrag nicht verlängert hat und ausgezogen ist. Ein Nachmieter ist nicht in Sicht.

Angesichts der derzeit schwachen Nachfrage nach Mietflächen ist die Situation für den CFB Fonds 130 fatal. Mieteinnahmen werden nicht mehr erzielt, der Fonds muss aber gleichzeitig die Kosten für die Instandhaltung des Gebäudes mit rund 50.000 m² Mietfläche sorgen. Hinzu kommen die möglichen Kosten einer Neuvermietung. Die Kosten für die Suche nach neuen Mietern und die Anpassung der Mietflächen an deren Bedürfnisse (Renovierung, Revitalisierung) werden von den Fondsverantwortlichen auf rund 20 Mio. € beziffert. Dem CFB Fonds 130 droht damit in absehbarer Zeit die Zahlungsunfähigkeit. Das Eigenkapital der Anleger dürfte dann zumindest weitestgehend verloren sein.

Warum Anleger von der Commerzbank ihr Kapital zurückbekommen können

Für unsere Mandanten machen wir Schadenersatzansprüche gegen die Commerzbank AG geltend, weil sie, wie wir feststellen konnten, im Vorfeld der Anlageentscheidung in verschiedener Hinsicht unzutreffend beraten wurden:

Vermeintliche Sicherheit der Anlage in den CFB Fonds 130
Die Berater haben unseren Mandanten die Beteiligung an dem Immobilienfonds CFB Fonds 130 als sichere Anlage empfohlen. Bei einer Fondsbeteiligung handelt es sich aber um eine unternehmerische Beteiligung, bei der unternehmerische Risiken bestehen, die bis zum Totalverlust führen können.

CFB Fonds 130 als Altersvorsorge ungeeignet
Vielen unserer Mandanten wurde die Investition in den Fonds CFB Fonds 130 als Altersvorsorge empfohlen. Beteiligungen an derartigen Immobilienfonds sind aber wegen der damit verbundenen hohen Verlustrisiken als Altersvorsorge nicht geeignet, wie zahlreiche Gerichte festgestellt haben.

Kein Hinweis auf finanzielles Interesse der Commerzbank (kick-backs)
Die Commerzbank, die unsere Mandanten im Zusammenhang mit der Beteiligung am Fonds CFB Fonds 130 beraten hat, hat für die Empfehlung Provisionen, so genannte Rückvergütungen erhalten. Keiner unserer Mandanten wurde von seinem Bankberater über diesen Umstand informiert. Nach der kick-back Rechtsprechung des Bundesgerichthofs, die dieser mit seinem Beschluss vom 9. März 2011 und seinem Urteil vom 19. Juli 2011 bestätigt hat, wäre die Commerzbank zur ungefragten Aufklärung über ihr Provisionsinteresse verpflichtet gewesen. Nach den genannten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs steht ferner fest, dass die Angaben im Emissionsprospekt des CFB Fonds Nr. 130 nicht ausreichen, um den Anlageinteressenten über das Eigeninteresse der Bank in Form der ihr versprochenen Provisionszahlungen aufzuklären. Nach unserer Erfahrung ist nahezu auszuschließen, dass die Bankberater ihre Kunden in den Jahren um die Jahrtausendwende im Beratungsgespräch von sich aus auf die Höhe der Provision hingewiesen haben. Schadenersatzansprüche der Anleger des CFB Fonds 130 werden daher in den allermeisten Fällen bereits aus diesem Grund durchsetzbar sein.

Langfristige Bindung
Keiner unserer Mandanten wurde in der Beratung darauf hingewiesne, dass er die Beteiligung frühestens nach 20 Jahren kündigen kann und ein Verkauf der Anteile wegen des fehlenden Zweitmarkts nicht oder nur unter Hinnahme erheblicher Verluste möglich ist.

Wiederaufleben der Haftung für die bereits geleistete Einlage
Als Anleger einer Kommanditgesellschaft haften Anleger nur in Höhe ihrer Einlageverpflichtung. Erhalten sie aber von der Fondsgesellschaft Ausschüttungen, die nicht durch Bilanzgewinne gedeckt sind, lebt die Haftung wieder auf. Die Folge: der Anleger haftet in Höhe der vermeintlichen Ausschüttungen gegenüber Gläubigern der Gesellschaft, zum Beispiel der die Fremdfinanzierung stellenden Bank.

Keine Übergabe des Fondsprospekts vor der Beteiligungsentscheidung
Für die Anlageentscheidung kommt den im Fondsprospekt zusammengestellten Informationen eigentlich eine große Bedeutung zu. Der Anleger kann hier alle für seine Entscheidung erforderlichen Informationen in Ruhe nachlesen. Dies geht nur dann, wenn ihm der Prospekt rechtzeitig vor der Zeichnung der Beteiligung überlassen wird. In der überwiegenden Zahl der uns bekannten Fälle hat die Commerzbank dies unterlassen und den Prospekt erst nach Zeichnung übergeben.

Zahlreiche Prospektfehler beim CFB Fonds 130
Der Fondsprospekt des CFB Fonds 130 enthält darüber hinaus zahlreiche Prospektfehler.

  • So ist für den Anleger nicht zu erkennen, welcher Teil seines investierten Kapitals tatsächlich in die Immobilieninvestition fließt und welcher Teil für so genannte "weiche Kosten" verbraucht wird. Rechnet man die Angaben nach, kommt man zu dem Ergebnis, dass nur 66 % der Anlegergelder in die Immobilie geflossen sind und 34 % für weiche Kosten ausgegeben und damit nicht werthaltig investiert wurden.
  • Laut Fondsverantwortlichen belaufen sich die Kosten für eine Neuvermietung des Fondsobjekts auf rund 20 Mio. €. Da der Mietvertrag mit der Deutschen Börse AG nur auf 10 Jahre fest abgeschlossen war, hätte dieser Betrag in der Planrechnung des Fondsprospekts mit einbezogen und entsprechende Rückstellungen gebildet werden müssen. Dies ist nicht geschehen.
  • Der Fonds enthält einen Hinweis auf die eingeschränkte Fungibilität der Anteile. Dass sich dahinter verbirgt, dass die Anteile quasi unverkäuflich sind, wird für den Anleger nicht verständlich.

Verjährung droht - Anleger müssen noch in diesem Jahr handeln

So gut die Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen fehlerhafter Beratung im Vorfeld der Beteiligung am CFB Fonds 130 gegen die Commerzbank auch sind, werden sie nicht noch in diesem Jahr gerichtlich geltend gemacht, droht den Anlegern der Verlust ihrer Rechte. Da die Beratung zur Zeichnung dieses Fonds im Wesentlichen im Jahr 1999 erfolgte, verjähren die Schadenersatzansprüche zum 31. Dezember 2011. Werden bis dahin keine Schritte zur Hemmung der Verjährung eingeleitet, lassen sich die Ansprüche nicht mehr durchsetzen.

Wenn auch Sie in den CFB Fonds 130 investiert haben und wissen wollen, wie Ihre Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen sind: Rufen Sie mich für ein unverbindliches Erstgespräch an - ich helfe Ihnen gerne.


Mathias Nittel
Rechtsanwalt | Fachanwalt für
Bank- und Kapitalmarktrecht

Heidelberg: 06221-915770
München: 089 255 498 50

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