LHI Leasing Medienfonds (Kaledo, MFF, Linovo) – Verjährung der Ansprüche droht!

Aktien Fonds Anlegerschutz
29.07.20111088 Mal gelesen
Bei den LHI Leasing Medienfonds (Kaledo, MFF, Linovo) droht Ende 2011 die Verjährung, Anleger sollten nun umgehend handeln.

Die LHI Leasing GmbH hat in dem Zeitraum von 1999 bis 2005 insgesamt 6 verschiedene Medienfonds aufgelegt, die mit rund 900 Mio. €, die sie insgesamt an Eigenkapital aufgebracht haben, zahlreiche Anleger an Land ziehen konnten. Zu den LHI Leasing GmbH Medienfonds gehören die MFF Feature Productions GmbH & Co. KG, die MP Film Management UNLS Productions GmbH & Co. KG, die LINOVO Productions GmbH & Co. KG, die KALEDO Productions GmbH & Co. KG, die KALEDO Zweite Productions GmbH & Co. KG und schließlich die KALEDO Dritte Productions GmbH & Co. KG.

Anleger der Medienfonds der LHI Leasing GmbH sind aber schon seit längerem unsicher bezüglich ihrer Anlage, da die Finanzverwaltung Steuernachforderungen in Millionenhöhe fordert. Diese Steuernachzahlungen werden gemäß der bayrischen Finanzverwaltung fällig, da die Schuldübernahmeverträge der LHI Leasing GmbH Medienfonds als abstrakte Schuldversprechen zu qualifizieren seien, sodass diese im ersten Jahr bereits in voller Höhe aktiviert werden hätten müssen. Hierdurch würde sich die anfängliche Verlustzuweisung von 90 % auf nur 10 % reduzieren. Doch nun hat ein Medienfonds der Hannover Leasing einen ersten Etappensieg vor dem FG München erreichen können: das FG München schloss sich der Ansicht der Medienfondsinitiatoren an und urteilte, dass die Schuldübernahmeverträge nicht als abstrakte Schuldversprechen zu bewerten seien, sodass Fondsanlegern zumindest im ersten Jahr die hohen Verlustzuweisungen erhalten bleiben. Dieses Urteil hat Präzedenzwirkung auch gegenüber anderen Medienfonds wie denen der LHI Leasing GmbH.

Trotzdem bestehen für Anleger der LHI Leasing GmbH Medienfonds noch erhebliche Risiken, da zum Einen auch nach dem Urteil des FG München Steuernachforderungen -wenn auch nicht in Millionenhöhe- auf die Anleger der LHI Leasing GmbH Medienfonds zukommen könnten, da offen blieb, ob die Schlusszahlung möglicherweise doch über Jahre zu verteilen ist. Zum Anderen sollten sich Anleger der LHI Leasing GmbH nicht darauf beschränken, die von der Fondsverwaltung eingelegten Rechtsmittel gegen die Steuerbescheide abzuwarten, da solche Verfahren sehr lange dauern können. Dies ist jedoch gerade im Hinblick auf eine mögliche Verjährung, die jederzeit eintreten kann, außerordentlich gefährlich.

Nach Ansicht von Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll von der Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH haben Anleger der LHI Leasing GmbH Medienfonds gute Aussichten auf Erfolg einer Schadensersatzklage gegen Banken und Berater, wenn diese die Anleger nicht ordnungsgemäß über die Risiken der Medienfonds aufgeklärt haben. Bei einer solchen fehlerhaften Anlageberatung verjähren Ansprüche innerhalb von 3 Jahren, in Einzelfällen kann diese aber umgangen werden, sodass auch nach den 3 Jahren nicht Schluss sein muss.

Vor allem sollten Anleger der LHI Leasing GmbH darauf achten, dass für die Medienfonds MFF Feature Productions GmbH & Co. KG, MP Film Management UNLS Productions GmbH & Co. KG und LINOVO Productions GmbH & Co. KG die Schadensersatzansprüche aus einer Fehlberatung endgültig zum Schluss dieses Jahres verjähren. Dies liegt daran, dass im Jahr 2002 das Verjährungsrecht im Zuge der Schuldrechtsmodernisierung grundlegend neu geregelt wurde, wodurch auch eine absolute Verjährungsfrist eingeführt wurde. Diese beträgt ab dem 1.1.2002 10 Jahre und endet somit am 31.12.2011. Anleger dieser LHI Leasing GmbH Medienfonds sollten also schnellstens einen im Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen und überprüfen lassen, ob ihnen Ansprüche zustehen. Diese müssen nämlich noch in diesem Jahr geltend gemacht werden, sodass die Verjährung gehemmt werden kann. Lassen Anleger der LHI Leasing GmbH diese Frist verstreichen, so bleiben sie - trotz guter Aussichten auf Erfolg - auf ihrem gesamten Schaden sitzen. Dies dürfte vor allem dann sehr schwerwiegend sein, wenn in letzter Instanz vor den Finanzgerichten doch noch entschieden wird, dass Steuernachforderungen gegen die LHI Leasing GmbH und deren Anleger begründet sind, da dann nichts mehr getan werden kann.

Anleger der LHI Leasing GmbH Medienfonds sollten deshalb handeln, denn oftmals wurden sie von den Banken und Beratern auch nicht über Kick-Back -Zahlungen aufgeklärt. Kick-Backs sind Provisionen oder Rückvergütungen, die die Banken von den Fondsinitiatoren für die Vermittlung der Fonds erhalten haben. Über diese muss aber nach der Rechtsprechung des BGH dringend aufgeklärt werden, ansonsten können Schadensersatzansprüche erhoben werden.

Informationen und eine Erstberatung finden Sie hier:

http://www.dr-stoll-kollegen.de/aktuelle-faelle/kgal-alcas-hannover-leasing-lhi-medienfonds