Fundus Fonds 29 „Gutenberg-Galerie Leipzig“ – Schadensersatzansprüche verjähren Ende 2011

Aktien Fonds Anlegerschutz
12.06.2011826 Mal gelesen
Anleger des Fundus Fonds 29 sollten spätestens jetzt handeln, da Ende 2011 endgültig alle Ansprüche verjähren.

Ca. 50 000 Anleger haben in den 1990er Jahren Anteile an Fundus Fonds erworben, wobei diese sich zunächst sehr vielversprechend anhörten: hohe Renditeerwartungen, Beteiligung an namhaften Objekten, all dies versprachen die Fundus Fonds. Etliche von diesen blieben aber hinter ihren Erwartungen zurück, so auch der Fundus Fonds 29 "Gutenberg-Galerie Leipzig". Der Fundus Fonds 29 bescherte seinen Anlegern immense Verluste, die oft bis zum Totalverlust des eingezahlten Kapitals reichen. Ausschüttungen des Fundus Fonds 29 blieben oftmals weit hinter den kalkulierten Ausschüttungen zurück oder unterblieben schließlich ganz.

Das Verbrauchermagazin "Finanztest" setzte deshalb den Fundus Fonds 29 bereits Anfang 2007 auf seine Warnliste, da es sich um einen "risikobehafteten geschlossenen Immobilienfonds" handele, der weit hinter den Erwartungen der Anleger zurückbleibe. Im Januar 2009 wurde schließlich die Gutenberg-Galerie in Leipzig zwangsversteigert, wobei erhebliche Verluste für die Anleger des Fundus Fonds 29 zu verzeichnen waren.

Anleger des Fundus Fonds 29 sollten deshalb nicht länger warten und ihre Verluste hinnehmen, sondern schnell handeln, um kompletten Schadensersatz von den Banken und Beratern zu verlangen. Wurden Anleger des Fundus Fonds 29 nicht ordnungsgemäß über die Risiken des Fonds aufgeklärt, so stellt dies eine Verletzung ihrer Beratungspflichten dar. Oftmals wurde die Beteiligung an dem Fundus Fonds 29 auch als bestens geeignet zur Altersvorsorge empfohlen, was so nicht haltbar ist: die Beteiligung an einem geschlossenen Fonds bringt wie jede unternehmerische Beteiligung erhebliche Risiken mit sich, die bis zu einem Totalverlust der Einlage reichen können - so auch im Falle des Fundus Fonds 29 -, sodass diese Form der Anlage nicht als für die Altersvorsorge geeignet angepriesen werden darf.

Auch wenn den Anlegern der Fundus Fonds 29 Kick-Backs, also Rückvergütungen, die die Banken erhalten haben, verschwiegen wurden, stellt dies eine fehlerhafte Beratung dar, da der Anleger somit den Interessenkonflikt, in dem sich die Bank befindet, nicht erkennen kann. Es ergingen bereits einige Urteile zugunsten der Fundus Fonds-Anleger, wobei die Banken auf vollständige Rückabwicklung verklagt wurden und die Anleger somit ohne Verluste aus der Anlage davonkamen. Es ist deshalb äußerst ratsam, den Schritt zur Schadensersatzklage zu wagen, da gute Erfolgsaussichten für die Anleger der Fundus Fonds 29 bestehen.

Vor allem aber sollten Anleger der Fundus Fonds 29 unverzüglich handeln, da ihre Ansprüche, mit denen sie schadenslos von der Anlage loskommen würden, Ende 2011 endgültig verjähren. Dies bedeutet, dass Ansprüche, die danach geltend gemacht werden, aufgrund der Verjährung nicht mehr durchgesetzt werden können und Anleger des Fundus Fonds 29 somit auf ihrem Schaden sitzen bleiben.

Sollten Sie durch den Fundus Fonds 29 geschädigt sein, können Sie sich unverbindlich zu einem kostenlosen telefonischen Erstgespräch mit uns in Verbindung setzen.

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http://www.dr-stoll-kollegen.de/aktuelle-faelle/fundus-fonds