DCM Deutsche Capital Management AG Renditefonds – Anwälte informieren: Anleger sollten Schadensersatzansprüche überprüfen lassen!

Aktien Fonds Anlegerschutz
17.05.20112390 Mal gelesen
Hilfe für Anleger der DCM Renditefonds. Achtung Verjährung!

Die DCM Deutsche Capital Management AG geht aus der 1986 gegründeten Deinböck KG hervor, welche sich eben im Jahr 2003 zu der DCM Deutsche Capital Management AG umfirmieren ließ. Hierbei zählt die DCM Deutsche Capital Management AG aus München zu den führenden unabhängigen Emissionshäusern für geschlossenen Fonds, wobei neben dem Kerngebiet der Immobilien im In-und Ausland auch geschlossene Containerfonds, Medienfonds, Flugzeugfonds, Solarfonds und Dachfonds angeboten werden. Bislang konnte die DCM Deutsche Capital Management AG ein Gesamtinvestitionsvolumen von ca. 2,7 Mrd. Euro platzieren.

Der DCM Vermögensaufbaufonds Nr. 2 wurde allerdings schon von Stiftung Warentest auf die Warnliste gesetzte, weil dieser - wie so viele andere geschlossene Immobilienfonds der DCM Deutsche Capital Management AG auch - als bestens geeignet zur Altersvorsorge beworben wurde. Dies ist so allerdings nicht haltbar, da geschlossene Fonds eine unternehmerische Beteiligung darstellen, bei denen ein Totalverlustrisiko besteht und Anleger in Renditefonds der DCM Deutsche Capital Management AG hierüber aufgeklärt werden müssen. Wurden die Renditefonds der DCM Deutsche Capital Management AG also als zur Altersvorsorge geeignet empfohlen, stellt dies eine Aufklärungspflichtverletzung der Anlageberater dar, woraus sich Schadensersatzansprüche ergeben können.

Stiftung Warentest bemängelt aber nicht nur die Anlageempfehlung zur Altersvorsorge, sondern auch, dass viele der Renditefonds der DCM Deutsche Capital Management AG als Blindpool konzipiert sind, dass also Anleger der Renditefonds zunächst nicht wissen, in welche Objekte der Renditefonds investieren wird. Dies kann für die Anleger der DCM Deutsche Capital Management AG unter Umständen hohe Risiken bergen, da sich die Anlage in Renditefonds nur dann lohnt, wenn die Geschäftsführung der DCM Deutsche Capital Management AG auch in die geeigneten Immobilien oder Sachwerte investiert. Dies spricht also wiederum gegen die Empfehlung der Anlage als zur Altersvorsorge geeignet.

Anlegern in  Renditefonds der DCM Deutsche Capital Management AG, welchen diese Fonds als Ergänzung zur Altersvorsorge vermittelt wurden, sollten ihre Ansprüche gegen die Anlageberater von einem im Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen lassen. Es handelt sich hiermit nämlich um eine fehlerhafte Beratung, die als Aufklärungspflichtverletzung einen Schadensersatz begründet. Weiterhin muss deutlich auf das Totalverlustrisiko hingewiesen worden sein, sowie auf die besonderen Risiken der geschlossenen Renditefonds als unternehmerische Beteiligungen.

Wurden dem Anleger der Renditefonds der DCM Deutsche Capital Management AG Kick-Backs verschweigen, das sind Innenprovisionen, die zwischen Anlagevermittlern und der DCM Deutsche Capital Management AG für den Verkauf der Fonds geflossen sind, so stellt auch dies eine Verletzung ihrer Beratungspflichten dar. Weiterhin müssen Anleger auch über die beschränkte Verkäuflichkeit der DCM Deutsche Capital Management AG Renditefonds auf dem Zweitmarkt aufklären. Dort ist nämlich mit erheblichen Abschlägen zu rechnen.

Schließlich sollten auch die Widerrufsbelehrungen von einem Rechtsanwalt überprüft werden, da diese oftmals irreführend sind und dies für Anleger der Renditefonds der DCM Deutsche Capital Management AG, welche ihre Anlage in einer Haustürsituation abgeschlossen haben, bedeutet, dass ein Widerrufsrecht immer noch bestehen könnte. Dieses sollte allerdings nicht vorschnell ausgeübt werden, sondern in Absprache mit einem Rechtsanwalt. Insgesamt sollten Anleger aber trotzdem schnell handeln, da Ansprüche jederzeit verjähren können und nach Eintritt der Verjährung der Schaden nicht mehr geltend gemacht werden kann.

Hilfe finden Sie hier:

http://www.dr-stoll-kollegen.de/aktuelles/dcm-deutsche-capital-management-ag-renditefonds-–-anleger-sollten-ihre-ansprueche-pruefen-lassen

 

Eine Übersicht geschlossener Immobilienfonds der DCM Deutsche Capital Management AG (kein Anspruch auf Vollständigkeit):

  1. J. Deinböck Berlin-Mitte
  2. DCM Renditefonds Nr. 1 EKZ Dresden-Gorbitz
  3. DCM Renditefonds Nr. 2 Dresden-Neustadt
  4. DCM Renditefonds Nr. 3
  5. DCM Renditefonds Nr. 4
  6. DCM Renditefonds Nr. 5
  7. DCM Renditefonds Nr. 6
  8. DCM Renditefonds Nr. 8
  9. DCM Renditefonds Nr. 11
  10. DCM Renditefonds Nr. 12
  11. DCM Renditefonds Nr. 13
  12. DCM Renditefonds Nr. 14
  13. DCM Renditefonds Nr. 15
  14. DCM Renditefonds Nr. 16
  15. DCM Renditefonds Nr. 18
  16. DCM Renditefonds Nr. 19
  17. DCM Renditefonds Nr. 22
  18. DCM Renditefonds Nr. 23
  19. DCM Renditefonds Nr. 24
  20. DCM Fuggerstadt-Center Augsburg
  21. Verwaltungs- und Lagergebäude Stuttgart-Tamm
  22. DCM Vermögensaufbau Fonds Nr. 1
  23. DCM Vermögensaufbau Fonds Nr. 2
  24. DCM Wohnimmobilien-Fonds Nr. 1 Berlin - Beteiligungsvariante S - Sofortzahler
  25. DCM Wohnimmobilien-Fonds Nr. 2 Berlin
  26. DCM Indien 1
  27. DCM US 1, L.P. "Centura Tower", Dallas, TX
  28. DCM Partnerfonds Nr. 1
  29. DCM Partnerfonds Nr. 2